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A-Z Kinderbetreuung
A-Z Kinderbetreuung - Buchstabe: U
Unfallversicherungsschutz
Kinder in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderten
Kindertagespflegestellen sind über die gesetzliche
Unfallversicherung geschützt. Bei einer nicht öffentlich geförderten Kindertagespflege besteht
für das Kind kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Die Eltern können aber eine private
Unfallversicherung abschließen. Sie müssen dabei selbst handeln, wenn sie auf Nummer sicher gehen
wollen, denn die Tagespflegeperson muss keine Unfallversicherung für die von ihr betreuten Kinder
abschließen.

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