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A-Z Kinderbetreuung
A-Z Kinderbetreuung - Buchstabe: A
Aktionsprogramm Kindertagespflege
Mit dem Aktionsprogramm Kindertagespflege des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sollen Menschen mit pädagogischem Hintergrund für die Tagespflege gewonnen und ausgebildet sowie auch bereits tätige Tagesmütter und -väter qualifiziert werden. Das Aktionsprogramm ist Bestandteil der Qualifizierungsinitiative "Aufstieg durch Bildung" der Bundesregierung.
Die erste Säule des Programms startete am 15. Oktober 2008: Mit insgesamt 20 Millionen Euro aus dem
Europäischen Sozialfonds (ESF) werden bundesweit 200 Standorte gefördert, die als Modelle für
Steuerung, Koordinierung und Vernetzung vor Ort die strukturellen Voraussetzungen für den regionalen
Ausbau der
Kindertagespflege
[/a_z_kinderbetreuung/dok/print/39.php#ktp] schaffen.
In einem zweiten Schritt starten im ersten Quartal 2009 Maßnahmen zur bundesweiten Qualifizierung der
Tagesmütter und Tagesväter. Künftig soll mit der Absolvierung eines 160 Stunden umfassenden
Curriculums
[/a_z_kinderbetreuung/dok/print/31.php#curriculum] für die Kindertagespflege ein Grundniveau der
Qualifizierung erreicht werden.
Das Aktionsprogramm Kindertagespflege richtet sich mit seinen Maßnahmen insbesondere an geeignete
Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger mit pädagogischer Ausbildung, Arbeit suchende
Erzieherinnen und Erzieher
[/a_z_kinderbetreuung/dok/print/33.php#erzieher] bzw. Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger und andere
pädagogische Fachkräfte sowie Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer.
Aktionsprogramm
Kindertagespflege
[/fuer_erzieherinnen_erzieher/aus_wissenschaft_und_praxis/aktionsprogramm/dok/print/60.php]
Ausbauphase
In der Ausbauphase wird das Angebot an Betreuungsplätzen schrittweise
bedarfsgerecht erweitert
[/a_z_kinderbetreuung/dok/print/30.php#bedarf]. Sie beginnt mit dem Inkrafttreten des
Kinderförderungsgesetzes
[/was_politik_leistet/kinderfoerderungsgesetz/dok/print/72.php] am 1. Januar 2009 und endet mit der
Einführung eines Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz am 1. August 2013. In dieser Phase gelten
erweiterte, objektiv-rechtliche Kriterien für die Vergabe von Betreuungsplätzen für Kinder unter
drei Jahren: Profitieren werden insbesondere Kinder, die eine Betreuung für ihre persönliche
Entwicklung besonders brauchen. Zudem sollen nicht nur berufstätige Eltern einen gesicherten
Betreuungsplatz bekommen, sondern auch schon diejenigen, die Arbeit suchen. Damit fällt eine der letzten
Hürden für Alleinerziehende weg, die oft erst einen Arbeitsplatz finden, wenn sie die Betreuung ihres
Kindes gesichert haben. Der Bund beteiligt sich während der Ausbauphase mit 2,15 Milliarden Euro an den
Investitionskosten.
Gleichzeitig werden Bund und Länder den Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren
nutzen, um die
Qualität der
Angebote [/a_z_kinderbetreuung/dok/print/45.php#qualitaet] weiter zu erhöhen und um Bildung, Betreuung
und Erziehung besser zu verknüpfen. Durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung werden die
Länder zwischen 2009 und 2013 mit insgesamt 1,85 Milliarden Euro bei den Betriebskosten entlastet. Diese
Mittel dienen der bundesweiten Qualitätssicherung.
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