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A-Z Kinderbetreuung
A-Z Kinderbetreuung - Buchstabe: J
Jugendamt
Das Jugendamt ist als Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Organisationseinheit innerhalb der
Kommunalverwaltung. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) muss jeder Landkreis und jede kreisfreie
Stadt ein Jugendamt einrichten. In manchen Bundesländern können auch bei großen und mittleren
kreisangehörigen Gemeinden Jugendämter errichtet werden. Neben zahlreichen anderen Aufgaben obliegt
dem Jugendamt auch die Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung und in der Tagespflege. Das Jugendamt
ist damit der zentrale Ansprechpartner, der zur Beratung in allen Fragen der Kindertagesbetreuung verpflichtet
ist. Es überprüft z.B. die Eignung von Tagespflegepersonen und erteilt für Tagesmütter und
Tagesväter eine Erlaubnis zur
Kindertagespflege [/a_z_kinderbetreuung/dok/print/39.php#ktp].
Das Jugendamt zahlt auch das Tagespflegeentgelt an die Tagesmütter und Tagesväter. Es refinanziert
diese aus Elternbeiträgen und staatlichen sowie kommunalen Förderungen.
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