Inhaltsbereich
A-Z Kinderbetreuung
A-Z Kinderbetreuung - Buchstabe: U
Unfallversicherungsschutz
Kinder in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderten
Kindertagespflegestellen
[/a_z_kinderbetreuung/dok/print/39.php#ktp] sind über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.
Bei einer nicht öffentlich geförderten Kindertagespflege besteht für das Kind kein gesetzlicher
Unfallversicherungsschutz. Die Eltern können aber eine private Unfallversicherung abschließen. Sie
müssen dabei selbst handeln, wenn sie auf Nummer sicher gehen wollen, denn die Tagespflegeperson muss
keine Unfallversicherung für die von ihr betreuten Kinder abschließen.

A-Z Kinderbetreuung
Notizzettel
Seite empfehlen
Druckversion





