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Kindertagespflege
Die rechtliche Situation der Kindertagespflege
Um als Tagespflegeperson arbeiten zu können, sind im Vorfeld eine Reihe vorbereitender Maßnahmen zu ergreifen.
Grundvoraussetzung für die Aufnahme einer Tätigkeit als Tagespflegeperson ist die
Pflegeerlaubnis.
Darüber hinaus sind natürlich auch die finanziellen Aspekte, wie Einkünfte und Aufwendungserstattungen für Tagespflegepersonen interessant. Schließlich müssen noch versicherungsrechtliche Fragen geklärt sein, wie etwa zur Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Nachfolgend erfahren sie mehr zu den einzelnen Punkten.
Einkünfte und Aufwendungserstattung
Tagespflegepersonen sind in der Regel selbstständig tätig. Sie erhalten für die Betreuung der Kinder eine Geldleistung, ...
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Kranken- und Pflegeversicherung
Die selbständig tätige Tagespflegeperson muss selbst für eine Kranken- und Pflegeversicherung sorgen. Selbstständige Tagespflegepersonen können entweder über den Ehepartner familienversichert oder freiwillig krankenversichert sein.
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Rentenversicherung
Auch für die Altersvorsorge ist die selbständig tätige Tagespflegeperson selbst verantwortlich.
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Arbeitslosenversicherung
Wenn Sie ihre selbständige Tätigkeit als Tagespflegeperson mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnehmen oder ausüben, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, auf Antrag ein Versicherungspflichtverhältnis in der Arbeitslosenversicherung zu begründen (§ 28a SGB III).
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Unfallversicherung und Berufshaftpflichtversicherung
In der Zeit, in der die Kinder durch das Jugendamt vermittelt in einer Tagespflegestelle betreut werden, sind sie gesetzlich unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII).
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