Inhaltsbereich

Kindertagespflege
Rentenversicherung
Auch für die Altersvorsorge ist die selbständig tätige Tagespflegeperson selbst verantwortlich. Wenn die Einkünfte der Tagespflegeperson nach Abzug der Betriebsausgabenpauschale (pro Kind und Monat) 400,- Euro überschreiten, sind Tagesmütter und Tagesväter rentenversicherungspflichtig (§ 2 SGB VI). Hier wird ebenfalls die Hälfte der Beiträge vom Jugendamt erstattet, das bei allen Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Die grundsätzliche Rentenversicherungspflicht für Tagespflegepersonen führt dazu, dass sie hinsichtlich der Wahl ihrer Altersvorsorge eingeschränkt sind. Werden sie rentenversicherungspflichtig, müssen sie alle weiteren Vorsorgemaßnahmen zu hundert Prozent selbst finanzieren. Die hälftigen Beiträge einer zusätzlichen, privaten Altersvorsorge werden somit vom Jugendamt nicht erstattet.
Servicelinks
In Ihrer Region
Handbuch
Linksammlung

Notizzettel
Seite empfehlen
Druckversion



