Bücherstapel, auf dem sich ein Kind abstützt.

Kindertagespflege

Pflegeerlaubnis

Wer Kinder außerhalb der Kindeswohnung mehr als 15 Stunden wöchentlich und insgesamt länger als drei Monate gegen Entgelt betreuen will, braucht für die Betreuung der Kinder eine Pflegeerlaubnis. Diese muss beim zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) beantragt werden (§ 43 SGB VIII). Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf fremden Kindern, soweit Landesrecht diese Anzahl nicht einschränkt. Sie ist auf fünf Jahre befristet.

Die Erlaubnis wird vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) auf Basis einer Eignungsfeststellung erteilt. Hierzu werden Einzelgespräche und Hausbesuche durchgeführt. Weiterhin ist hierzu ein polizeiliches Führungszeugnis (§ 72a SGB VIII) vorzulegen und an einem Qualifizierungskurs zur Kindertagespflege teilzunehmen, um sich auf die Tätigkeit vorzubereiten.

Qualifizierung - zentraler Baustein auf dem Weg zur Pflegeerlaubnis

Um ihre Eignung zu belegen, müssen Tagespflegepersonen darüber hinaus "über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise (z.B. aufgrund von Erfahrungen als Tagespflegeperson in der Vergangenheit) nachgewiesen haben" (§ 23, Abs. 3 SGB VIII). Lehrgänge und Fortbildungen werden beispielsweise von Jugendhilfeträgern, Tageselternvereinen, Familienbildungsstätten, Volkshochschulen und anderen Erwachsenenbildungseinrichtungen angeboten.

Inhalte der Qualifizierungskurse sind z.B.

  • Tageskinder – eigene Kinder der Tagesmutter/des Tagesvaters
  • Berufsbild Tagesmutter/Tagesvater
  • Die Eingewöhnungsphase
  • Erziehungspartnerschaft mit Eltern
  • Der Bildungsauftrag
  • Pädagogische Angebote im häuslichen Umfeld
  • Rechtliche und finanzielle Grundlagen der Kindertagespflege
  • Vernetzung und Kooperation

Besonders hinzuweisen ist hier auf das im Auftrag des Bundesfamilienministeriums vom Deutschen Jugendinstitut entwickelte Curriculum zur Qualifizierung in der Kindertagespflege (sog. "DJI-Curriculum"), das eine Qualifizierung im Umfang von 160 Stunden vorsieht. Daran orientieren sich viele Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich allerdings von Ort zu Ort.

Anforderungen, die über die pädagogische Qualifizierung hinausgehen

Auch für pädagogisch ausgebildete Bewerberinnen und Bewerber ist die Teilnahme an einem entsprechenden Vorbereitungskurs erforderlich, da die Situation, als Einzelperson Kinder (häufig im Alter unter drei Jahren) in der häuslichen Umgebung bzw. im eigenen Haushalt zu betreuen, eine deutlich andere ist, als in einer Einrichtung als Angestellte tätig zu sein. Auch die organisatorischen Besonderheiten der Kindertagespflege - Rechtsrahmen, Selbständigkeit, direkte Vertragsbeziehungen zu Eltern und Jugendhilfeträger - sind nicht zu unterschätzen.

Weil Vieles, was für die Erste Hilfe bei Erwachsenen richtig ist, bei Kindern falsch sein kann, ist es weiterhin nötig, einen Kurs in Erster Hilfe für Säuglinge und Kleinkinder zu besuchen. Diese Kurse werden u.a. von den Hilfsorganisationen und einigen Krankenkassen angeboten.

Um sich darüber im Klaren zu sein, ob Kindertagespflege die Tätigkeit für die nächsten Jahre sein kann und zu wissen, worauf man sich einlässt, ist eine gründliche Information und Vorbereitung nötig. Auch hierzu dienen der Besuch eines vorbereitenden Qualifizierungskurses und Hospitationen bei aktiven Tagespflegepersonen. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt des Wohnortes) ist für alle vorbereitenden Überlegungen der Ansprechpartner und erteilt die Pflegeerlaubnis. Er nimmt die Anmeldung für einen Betreuungsplatz von den Eltern auf und vermittelt die von den Tagespflegepersonen gemeldeten freien Tagespflegeplätze. Während der Tagespflegetätigkeit steht der Jugendhilfeträger für die Beantwortung von Fragen und bei Problemen als Berater für Tagespflegepersonen und Eltern bereit.

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[http://www.vorteil-kinderbetreuung.de/137] - 04.02.2012
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