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Kinderbetreuung in Deutschland
Kindertageseinrichtungen
Dies sind Einrichtungen der freien und öffentlichen Jugendhilfe, in denen sich Kinder für einen Teil
des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden. Kindertageseinrichtungen
gewährleisten die Kindertagesbetreuung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, und werden unterteilt in
Kinderkrippen, Kindergärten und Horte. Für sie gilt der Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag,
der die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes umfasst. Die dort
tätigen Erzieherinnen und Erzieher verwirklichen den Förderungsauftrag mittels entwickelter
pädagogischer Konzepte, und evaluieren deren Umsetzung mittels geeigneter Verfahren. Sie arbeiten mit den
Erziehungsberechtigten in wesentlichen Fragen der Erziehung, Bildung und Betreuung zusammen, aber auch mit
Schulen und anderen kinder- und familienbezogenen Institutionen und Initiativen.
Kinderkrippe
Die Kinderkrippe ist eine Einrichtung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr.
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Kindertagesstätte
Die Kindertagesstätte ist eine Einrichtung der öffentlichen und frühen Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung.
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