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Kinderbetreuung in Deutschland

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Kindertageseinrichtungen

Dies sind Einrichtungen der freien und öffentlichen Jugendhilfe, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden. Kindertageseinrichtungen gewährleisten die Kindertagesbetreuung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, und werden unterteilt in Kinderkrippen, Kindergärten und Horte. Für sie gilt der Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag, der die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes umfasst. Die dort tätigen Erzieherinnen und Erzieher verwirklichen den Förderungsauftrag mittels entwickelter pädagogischer Konzepte, und evaluieren deren Umsetzung mittels geeigneter Verfahren. Sie arbeiten mit den Erziehungsberechtigten in wesentlichen Fragen der Erziehung, Bildung und Betreuung zusammen, aber auch mit Schulen und anderen kinder- und familienbezogenen Institutionen und Initiativen.


Neun Monate altes Baby liegt auf dem Bauch und spielt mit einem Bilderbuch.

Kinderkrippe

Die Kinderkrippe ist eine Einrichtung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr.
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Kindertagesstätte

Die Kindertagesstätte ist eine Einrichtung der öffentlichen und frühen Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung.
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Mädchen mit Stift.

Hort

Für schulpflichtige Kinder bis zu zwölf, maximal 14 Jahren gibt es Horte.
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[http://www.vorteil-kinderbetreuung.de/121] - 04.02.2012
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