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Kinderbetreuung in Deutschland
Kindertagesstätte
Die Kindertagesstätte ist eine Einrichtung der öffentlichen und frühen Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. Er gehört als Elementarbereich zu unserem Bildungswesen. Bei der Tagesbetreuung nimmt der Kindergarten einen herausgehobenen Platz ein. Seit dem 1. Januar 1996 hat jedes Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr an bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz (§ 24 SGB VIII).

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