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Kinderbetreuung in Deutschland
Kindertagespflege
Kindertagespflege im Haushalt der Eltern
Hier werden die Kinder im Haushalt der Eltern (das Gesetz spricht von "Personensorgeberechtigten") betreut.
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Kindertagespflege im Haushalt der Tagesmutter / des Tagesvaters
Bei der Kindertagespflege außerhalb des Elternhaushaltes verbringt das Kind einen Teil des Tages in der familiären Situation einer anderen Familie, eventuell mit den eigenen Kindern und dem Partner der Tagesmutter bzw. des Tagesvaters.
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Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen
Die Betreuung kann - außer im Haushalt der Eltern oder im Haushalt der Tagesmutter bzw. des Tagesvaters - auch in anderen geeigneten Räumen erfolgen.
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Die besondere Form der Großtagespflegestelle
In einigen Bundesländern wird mehreren Tagesmüttern oder Tagesvätern eine Genehmigung zur gemeinschaftlichen Betreuung von mehr als fünf Kindern erteilt.
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