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Kinderbetreuung in Deutschland
Kindertagespflege im Haushalt der Eltern
Hier werden die Kinder im Haushalt der Eltern (das Gesetz spricht von "Personensorgeberechtigten") betreut. Dabei dürfen auch mehrere Kinder aus diesem Haushalt betreut werden. Eine Erlaubnis für diese Tätigkeit ist nicht erforderlich. Die Tagesmutter ist von den Eltern weisungsabhängig, damit besteht zumeist ein angestelltes Arbeitsverhältnis. Die Eltern sind die Arbeitgeber. Die Tagespflegeperson, die im Haushalt der Eltern tätig ist, wird umgangssprachlich als "Kinderfrau" oder "Kinderbetreuer/in" bezeichnet.

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