Aufgeschlagenes Buch.

Kinderbetreuung in Deutschland

Sie befinden sich in diesem Bereich der Seite:

Startseite - FÜR Mütter & Väter - Kinderbetreuung in Deutschland - Kindertagespflege - Im Haushalt der Tagesmutter / des Tagesvaters

Kindertagespflege im Haushalt der Tagesmutter / des Tagesvaters

Bei der Kindertagespflege außerhalb des Elternhaushaltes verbringt das Kind einen Teil des Tages in der familiären Situation einer anderen Familie, eventuell mit den eigenen Kindern und dem Partner der Tagesmutter bzw. des Tagesvaters. Insbesondere für Kinder alleinerziehender Eltern oder Einzelkinder kann dies ein wichtiges Erlebnis sein.

Bis zu fünf Kinder können im Haushalt der Tagesmutter / des Tagesvaters betreut werden. Allerdings kann die Anzahl der zu betreuenden Kinder aufgrund von landesrechtlichen Voraussetzungen oder aufgrund der individuellen Situation eingeschränkt werden, z.B. wenn die Räumlichkeiten nicht für die Betreuung von mehreren Kindern geeignet sind, mehrere eigene kleine Kinder mitbetreut werden oder zu pflegende Angehörige mit versorgt werden müssen. Für diese Art der Betreuung ist eine Erlaubnis durch den zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) erforderlich.

zurück



[http://www.vorteil-kinderbetreuung.de/125] - 17.05.2012
© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend