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Kinderbetreuung in Deutschland

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Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen

Die Betreuung kann - außer im Haushalt der Eltern oder im Haushalt der Tagesmutter bzw. des Tagesvaters - auch in anderen geeigneten Räumen erfolgen. Das Landesrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen Räume als "geeignet" beurteilt werden können. Hierzu gehören:

  • ausreichend Platz für Spielmöglichkeiten
  • eine anregungsreiche Ausgestaltung
  • geeignete Spiel- und Beschäftigungsmaterialien
  • unfallverhütende und gute hygienische Verhältnisse
  • insbesondere für Kleinkinder eine Schlafgelegenheit
  • Möglichkeit des Spielens und Erlebens in der Natur, in Wald- oder Parkanlagen

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[http://www.vorteil-kinderbetreuung.de/126] - 17.05.2012
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