Inhaltsbereich
Unterbereich:
Kindertagespflege im Haushalt der Eltern
Hier werden die Kinder im Haushalt der Eltern (das Gesetz spricht von "Personensorgeberechtigten") betreut. Dabei dürfen auch mehrere Kinder aus diesem Haushalt betreut werden. Eine Erlaubnis für diese Tätigkeit ist nicht erforderlich. Die Tagesmutter ist von den Eltern weisungsabhängig, damit besteht zumeist ein angestelltes Arbeitsverhältnis. Die Eltern sind die Arbeitgeber. Die Tagespflegeperson, die im Haushalt der Eltern tätig ist, wird umgangssprachlich als "Kinderfrau" oder "Kinderbetreuer/in" bezeichnet.
Ihre Frage zu ...
wählen Sie ein Thema aus:
Stellenbörse Schwerpunkt-Kitas
für qualifizierte Fachkräfte und Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration, die auf der Suche nach geeigneter Verstärkung sind
Thema des Monats
Erfahrungen aus zwei Jahren "Offensive Frühe Chancen: Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration"
