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Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen
Die Betreuung kann - außer im Haushalt der Eltern oder im Haushalt der Tagesmutter bzw. des Tagesvaters - auch in anderen geeigneten Räumen erfolgen. Das Landesrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen Räume als "geeignet" beurteilt werden können. Hierzu gehören:
- ausreichend Platz für Spielmöglichkeiten
- eine anregungsreiche Ausgestaltung
- geeignete Spiel- und Beschäftigungsmaterialien
- unfallverhütende und gute hygienische Verhältnisse
- insbesondere für Kleinkinder eine Schlafgelegenheit
- Möglichkeit des Spielens und Erlebens in der Natur, in Wald- oder Parkanlagen
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