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Qualifizierung: Brandenburg
VoraussetzungenDie Zulassung zur Fachschule für Sozialwesen setzt die Fachoberschulreife oder eine gleichwertige Schulbildung und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine abgeschlossene nichteinschlägige Berufsausbildung und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit oder die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit voraus.
Schulart
Fachschulen für Sozialwesen (Bestandteil der Oberstufenzentren)
Dauer
Einphasige dreijährige fachschulische Ausbildung mit integrierten praktischen Ausbildungsabschnitten.
Abschluss
Die verschiedenen Bildungsgänge sind Sozialpädagogik, Heilerziehungspflege, Heilpädagogik (Aufbaulehrgang) und Sonderpädagogik (Aufbaulehrgang). Für diese gibt es jeweils die staatliche Anerkennung.
Ziel/ Lehrinhalt
Fächer während der Ausbildung: Kommunikation und Gesellschaft, Sozialpädagogische Theorie und Praxis, Musisch-kreative Gestaltung/ Bewegung und Spiel, Ökologie und Gesundheit, Organisation, Recht und Verwaltung, praxisbegleitender Unterricht, Deutsch, Fremdsprache, Mathematik, Naturwissenschaften Lernbereiche: Kommunikation und Gesellschaft, Sozialpädagogische Theorie und Praxis, Musisch-kreative Gestaltung/ Bewegung und Spiel, auch in praktischer Form, Ökologie und Gesundheit, Organisation, Recht und Verwaltung
Praktischer Anteil
1200 Stunden Praxis in einer sozialpädagogischen Einrichtung.
Während der Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher gibt es drei verschiedene Praxisphasen in unterschiedlichen Arbeitsfelder von mindestens jeweils 200 Stunden.
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