Kleinkind, das mit bunten Buchstaben an einer Tafel spielt.

Fragen und Antworten

Sie befinden sich in diesem Bereich der Seite:

Startseite - Schwerpunkt-Kitas - Fragen und Antworten

Offensive Frühe Chancen: Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration - Fragen und Antworten

Ziele und Zielgruppe

  • Welche Ziele verfolgt die Offensive?

    Mit der Weiterentwicklung von rund 4.000 Einrichtungen zu „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ sollen besonders Kinder mit einem hohen Sprachförderbedarf erreicht werden. Insbesondere für Kinder mit Migrationshintergrund oder aus bildungsfernen Familien soll das Betreuungs- und Bildungsangebot verbessert werden. Diese Kinder konzentrieren sich, analog zur allgemeinen Bevölkerungsstruktur, häufig in bestimmten Kitas. Sie liegen typischerweise in Stadtvierteln mit einer relativ homogenen Bevölkerungszusammensetzung aus niedrigen Sozialschichten oder in strukturell benachteiligten Gebieten mit einem mangelnden Arbeitsmarktangebot, hohen Abwanderungsquoten und einer ungenügenden Infrastruktur an Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangeboten.

    Ein wesentliches Ziel der "Offensive Frühe Chancen" ist es daher, in diesen Gebieten Kitas gezielt mit zusätzlichen Ressourcen für eine alltagsintegrierte, frühe Sprachförderung auf der Grundlage qualitativer Mindeststandards auszustatten.

    Dabei liegt der Schwerpunkt auf Einrichtungen, die von Kindern unter drei Jahren besucht werden. Denn je früher die Bildung und Förderung einsetzt, desto besser können allen Kindern faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe eröffnet werden. Auf diese Weise entwickelt der Bund die bereits in den Bundesländern umgesetzten Initiativen zu einer besseren Sprachförderung, die sich vor allem an ältere Kinder wenden, gezielt weiter.

  • Was wird gefördert?

    Jede "Schwerpunkt-Kita Sprache & Integration" erhält ein Budget für zusätzliches Fachpersonal in Höhe von 25.000 Euro pro Jahr. Dies schafft den Spielraum, in jeder Einrichtung eine Halbtagsstelle für eine zur Sprachförderung qualifizierte, angemessen vergütete Fachkraft zu schaffen.

    Die Förderrichtlinie zum Bundesprogramm Offensive Frühe Chancen: "Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration" sieht vor, dass die Zuwendung als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt wird. Gefördert wird eine halbe Stelle einer für Sprachförderung qualifizierten Fachkraft, wobei die Vergütung analog zum TVÖD SuE, Entgeltgruppe 8 erfolgt. Weiterhin können Teamfortbildungen, Coaching, intensivere Elternarbeit sowie Anschaffungen von Sachmitteln (Aufnahmegeräte o.ä.) gefördert werden. Für die Beantragung sowie für den Nachweis der Zuwendung gelten für die jeweiligen Kostenarten feste Beträge (Pauschalierungen) bei der Bemessung der zuwendungsfähigen Ausgaben:

    • Für die zusätzliche Erzieherfachkraft für die Sprach- und Integrationsförderung gelten Personalkostenpauschalen auf Grundlage der Entgelttabelle des TVöD, Sozial- und Erziehungsdienst, Entgeltgruppe 8, Stufe 3.
    • Die Sachkosten in Höhe von 4.500 Euro (Pauschale) umfassen folgende Positionen: Fortbildung, Coaching / Beratung, Vertretungskräfte, technische Ausstattung, Materialien/Medien, Reisekosten, Personalbeschaffung
    • Die Gemeinkosten (2 Prozent der Zuwendungssumme als Pauschale) fallen anteilig für die Personal- und Finanzbuchhaltung sowie für allgemeine Leitungsaufgaben an. Zudem wird im Projektzeitraum mit einem höheren Bedarf an Verbrauchsmaterialien wie z.B. Kopien, Druckerpatronen, Kosten für den Ausdruck von Fotos, CD/DVD-Rohlinge, Videoleerkassetten, Telefon u.a. gerechnet.

    Der Verbund wird mit einem Budget von 50.000 Euro pro Jahr gefördert. Eine volle Stelle für zusätzliche Sprachförderung wird damit ermöglicht.

  • Welche Einrichtungen werden gefördert?

    Für eine Förderung als Schwerpunkt-Kita muss Ihre Einrichtung folgende Voraussetzungen erfüllen:

    1. In der Einrichtung müssen mindestens 40 öffentlich geförderte Plätze angeboten werden. Ein Einrichtungsverbund muss zusammen mindestens über 80 Plätze verfügen. Innerhalb eines Verbunds können also auch kleinere Einrichtungen von der Förderung profitieren.
    2. Zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Förderung muss in jeder Einrichtung mindestens ein Kind unter drei Jahre alt sein.
    3. In einigen Bundesländern hängt die Förderung der Einrichtung davon ab, ob sie in einem aus sozialräumlichen Gründen förderfähigen Gebiet liegt. In anderen Bundesländern ist die konkrete Zusammensetzung der Kinder entscheidend. Hier ist der Anteil der Kinder maßgebend, in deren Familien überwiegend nicht deutsch gesprochen wird. Bei einigen Bundesländern ist der Anteil der Kinder entscheidend, für die keine Beiträge oder Mindestbeiträge gezahlt werden. Diese Angaben indizieren, ob eine Einrichtung überdurchschnittlich häufig von Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf besucht wird.
  • Wie viele Plätze müssen vorhanden sein? Und wie viele davon für Kinder unter drei Jahren?

    In der Einrichtung müssen mindestens 40 öffentlich geförderte Plätze angeboten werden. Ein Einrichtungsverbund muss zusammen mindestens über 80 Plätze verfügen. Innerhalb eines Verbunds können also auch kleinere Einrichtungen von der Förderung profitieren. Zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Förderung – also zum Beispiel am 1. April 2012 in der zweiten Förderwelle – muss in jeder Einrichtung mindestens ein Kind unter drei Jahre alt sein.

    Bitte beachten Sie, dass sich die Anzahl der 40 (bzw, 80) Plätze an der Anzahl der tatsächlich betreuten Kinder orientiert (und nicht an der Anzahl laut Betriebserlaubnis).
  • Neben einzelnen Kitas werden auch Einrichtungsverbünde gefördert. Was bedeutet das?

    Jeder Zusammenschluss ist möglich, sofern a) die zusätzliche Fachkraft in einer der Einrichtungen angesiedelt ist und b) zwischen den Einrichtungen eine Kooperationsvereinbarung im Sinne der Zielsetzung der Initiative geschlossen wird (ein Muster Kooperationsvereinbarung für Verbund wurde zur Verfügung gestellt). Ein Verbund ist nur zwischen Einrichtungen möglich und hilft nur über das Kriterium der Mindestgröße hinweg, alle anderen Kriterien müssen in allen Einrichtungen vorliegen. Der Verbund muss in einer Einrichtung angesiedelt sein, nicht in einem Verband/Verein (Beispiel: Elterninitiativ-Kitas können nicht über einen Dachverband einen Verbund gründen). Der Verbund wird mit einem Budget von 50.000 Euro pro Jahr gefördert. Damit wird, unabhängig von der Anzahl der Verbundpartner, eine volle Stelle für zusätzliche Sprachförderung in Anstellung beim Schwerpunktträger des Verbunds ermöglicht, die bei Bedarf auch in zwei halbe Stellen aufgeteilt werden kann. Bei der Auswahl der Verbundpartner ist zu bedenken, dass eine hohe Anzahl an Verbundpartnern gleichzeitig mit längeren Fahrtzeiten für die Fachkraft und mit einer weniger intensiven direkten Arbeit zwischen Fachkraft und Kindern verbunden sein kann.

  • Fachkräfte und Personal

    • Ist in jedem Fall eine Neueinstellung von Personal erforderlich?

      Auch eine Erhöhung des Stellenumfangs einer geeigneten Teilzeitkraft ist möglich, ebenso Verlagerungen innerhalb einer Kita. Eine bereits beschäftigte, geeignete Fachkraft wird im neuen Aufgabenfeld tätig, während gleichzeitig eine neu eingestellte oder "aufgestockte" weitere Fachkraft die bisherigen Aufgaben übernimmt. Insgesamt verbessert sich also in jedem Fall die Personalausstattung.

      Zwingende Voraussetzung ist ein Arbeitsvertrag - Honorarkräfte erfüllen diese Voraussetzung nicht.

    • Wie viele Fachkräfte können eingestellt werden?

      Einzelkitas werden mit einer halben Stelle gefördert. Die Stundenanzahl halbtags wird festgelegt, indem die Wochenarbeitszeit einer innerhalb der geförderten Einrichtung üblichen Vollzeitstelle halbiert wird. Es besteht nicht die Möglichkeit, eine halbe Stelle auf zwei oder mehrere Fachkräfte aufzuteilen. Einrichtungen, die als Verbund gefördert werden, erhalten eine Finanzierung für eine volle Stelle. Diese Vollzeitstelle kann auf eine, maximal hälftig auf zwei Fachkräfte aufgeteilt werden.

    • Welche Voraussetzungen müssen die neuen Fachkräfte in den Kitas mitbringen?

      Die Fachkräfte, die im Rahmen der "Offensive Frühe Chancen" tätig werden, benötigen eine Zusatzqualifikation: entweder in Bezug auf die Sprachförderung und / oder bezogen auf die Förderung von Kindern unter drei Jahren. Im Übrigen gelten die in den Ländern für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen bestehenden Bestimmungen. Entscheidend ist, dass es sich um eine Fachkraft handelt, die für die Übernahme der mit der Aufgabe verbundenen herausgehobenen und schwierigen, verantwortungsvollen Tätigkeit in der Einrichtung geeignet ist. Hieraus ergibt sich auch die Vergütung der Fachkraft (TVöD S8 oder vergleichbar).

      Zum Zeitpunkt des Beginns der Förderung ist es ausreichend, dass überhaupt eine Zusatzqualifikation zur Sprachförderung bzw. Förderung von Kindern unter drei Jahren vorliegt bzw. dass eine entsprechende Zusatzqualifikation bereits begonnen wurde

    • Welche Art bzw. welcher Umfang von Zusatzqualifikation wird von den Fachkräften gefordert?

      Neun Monate nach Beschäftigungsaufnahme der Fachkraft wird vorausgesetzt, dass der Umfang der Zusatzqualifikation in den Bereichen Sprachförderung und / oder Förderung von Kindern unter drei Jahren mindestens 70 Unterrichtseinheiten (eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten) umfasst. Auf diese Weise erhalten diejenigen, die über eine Qualifikation mit geringerem Umfang verfügen, die Möglichkeit, diese berufsbegleitend aufzustocken (bereits absolvierte Fort- und Weiterbildungen können angerechnet werden).

      Sollte es der Fachkraft nicht möglich sein, in diesem Zeitraum die erforderlichen 70 Unterrichtseinheiten zu absolvieren, so besteht die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der Großteil der Zusatzqualifikation bereits innerhalb der neun Monate nach Beschäftigungsaufnahme absolviert wird/wurde. Bitte senden Sie einen formlosen schriftlichen Antrag an die Regiestelle Schwerpunkt-Kitas, Kronenstraße 6, 10117 Berlin und legen Sie eine Kopie des Curriculums bei, aus dem ersichtlich wird, wie viele Stunden innerhalb der neun Monate nach Beschäftigungaufnahme besucht werden/wurden.

      Bei einem späteren Wechsel der qualifizierten Fachkraft für Sprachförderung muss die neue Fachkraft neun Monate nach der Beschäftigungsaufnahme ebenfalls eine Zusatzqualifikation im Bereich der Sprachförderung und/oder Förderung von Kindern unter drei Jahren mit einem Umfang von mindestens 70 Unterrichtseinheiten nachweisen können.

      Berufliches Profil/Voraussetzung/Zusatzqualifikation der Fachkraft:

      • Pädagogische Fachkräfte mit einer Zusatzqualifikation entweder in Bezug auf die Sprachförderung und/oder bezogen auf die Förderung von Kindern unter drei Jahren oder Fachkräfte im Bereich Sprachförderung mit Zusatzqualifikation im elementarpädagogischen Bereich.
      • Entscheidend ist, dass diese Fachkräfte eine zusätzliche Qualifikation aus dem Themenbereich vorweisen können, der nicht durch die Berufsausbildung abgebildet wird (z.B. Erzieherin/Erzieher mit Zusatzqualifizierung im Bereich Sprachförderung oder Logopädin/Logopäde mit Qualifizierung in der Förderung von Kindern unter drei Jahren).

      • Fachkräfte mit sonstiger Qualifikation, aber einschlägigen beruflichen Erfahrungen im Bereich U3 und/oder Sprachförderung und einer möglichen Eingruppierung analog TvÖD S8.Für die Besetzung der Stelle der zusätzlichen Fachkraft stehen die ersten drei Monate des Förderzeitraumes zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund können auch pädagogische Fachkräfte oder Fachkräfte im Bereich Sprachförderung ohne Zusatzqualifikation im Bereich U3 und/oder Sprachförderung akquiriert werden. Eine Einstellung und damit verbunden auch der konkrete Beginn der Förderung kann jedoch erst dann erfolgen, wenn die Fachkraft mit der Qualifizierungsmaßnahme zum Erwerb der erforderlichen Zusatzqualifikation begonnen hat.

    • Was sind die konkreten Aufgaben der Fachkraft?

      Es gibt ein breites Spektrum an grundsätzlichen Aufgabenbereichen für die pädagogische Zusatzkraft, das von der sprachpädagogischen alltagsintegrierten Arbeit mit den Kindern über die Qualifizierung, die fachliche Begleitung des Teams und der Einrichtung bis hin zur Zusammenarbeit mit den Eltern reicht.

      Die konkreten Aufgaben sollten unbedingt in Zusammenarbeit mit der Leiterin festgelegt werden und können von Einrichtung zu Einrichtung je nach Bedarfslage unterschiedlich sein. Dabei gilt es Schwerpunkte zu setzen, die sich an den Gegebenheiten und Erfordernissen der Einrichtung und des Teams orientieren. Da die Zusatzkraft nur eine 50% Stelle besetzt, kann sie viele der angesprochenen Aufgaben lediglich initiieren und andere KollegInnen bei der Umsetzung begleiten. Die Kunst wird darin bestehen, das gesamte Team für diese vertiefte sprachliche Bildungsarbeit zu motivieren und sozusagen auf die Reise mitzunehmen, damit die Erkenntnisse am Ende der Projektzeit in der Einrichtung verwurzelt sind und die Arbeit fortgesetzt werden kann.

      Eine detaillierte Zusammenstellung der konkreten Aufgaben der Fachkraft finden Sie hier [/schwerpunkt_kitas/aus_der_praxis/dok/print/700.php].

    • Dokumentation

      Im Rahmen der Offensive Frühe Chancen: Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration müssen die Schwerpunkt-Kitas ihre Aktivitäten gegenüber dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) dokumentieren. Dazu werden halbjährlich Monitoring-Daten erhoben, z.B. in Bezug auf Personal, Öffnungszeiten, betreuten (= gemeldeten) Kindern, Zusatzkraft, Einsatzgebiet der Zusatzkraft, Grundlagen der sprachpädagogischen Arbeit in der Einrichtung etc.. Ferner erfolgt ein kurzer Sachbericht zum Zwischennachweis.

      Sinnvoll ist eine inhaltliche Dokumentation, die der Regiestelle jedoch nicht nachgewiesen werden muss. Vorgaben für die Form der Dokumentation bestehen von Seiten des Programms Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration nicht. Wichtig ist, dass hier eine geeignete Form der Dokumentation gewählt wird, deren Ergebnisse letztendlich einer gezielten Weiterentwicklung des Sprachförderkonzepts der Einrichtung dienen. Anregungen zur Dokumentation finden Sie u.a. in den DJI-Materialien „Die Sprache der Jüngsten entdecken und begleiten“.

    • Sind die Fortbildungsangebote frei wählbar?

      Die Auswahl geeigneter Fortbildungen liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Fachkraft bzw. der Einrichtung selbst. Es gibt keinen zentralen Anbieter. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend organisiert keine Fortbildungen für Sprachförderkräfte und empfiehlt auch keine speziellen Fortbildungen. Den zusätzlichen Sprachförderkräften wird damit die Möglichkeit eingeräumt, individuell und passgenau Fortbildungen auszuwählen, die sich zu Ihren bisher erworbenen Qualifikationen ergänzen.

      In einigen Bundesländern gibt es ggf. zentrale Fortbildungsangebote, über die Sie sich bei den Länderministerien informieren können.

      Für folgende Bundesländer stehen Ihnen Angebote bzw. Ansprechpartner/-innen zur Verfügung:

      Berlin [/files/schwerpunkt-kitas/fragen_und_antworten/application/pdf/berlin_mai_2011.pdf]
      Brandenburg [/files/schwerpunkt-kitas/fragen_und_antworten/application/pdf/fobi_brandenburg.pdf]
      Bremen [/schwerpunkt-kitas/fragen_und_antworten/dok/print/745.php]
      Rheinland-Pfalz [/files/schwerpunkt-kitas/fragen_und_antworten/application/pdf/fb_rheinland-pfalz.pdf]
      Sachsen [/files/schwerpunkt-kitas/fragen_und_antworten/application/pdf/fb_sachsen.pdf]

    • Können bereits absolvierte Fortbildungen auf die erforderliche Zusatzqualifikation angerechnet werden?

      Vor Förderbeginn absolvierte Fortbildungen in den Bereichen Sprachförderung und/oder Förderung von Kindern unter drei Jahren können auf die geforderten 70 Unterrichtseinheiten angerechnet werden. Eine Unterrichtseinheit entspricht dabei 45 Minuten.

    • Was geschieht, wenn eine Einrichtung eine Förderzusage erhält, aber keine passende Fachkraft findet?

      Die Bewilligung der Fördermittel wird über drei Monate aufrecht erhalten. In dieser Zeit kann ein entsprechender Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Die Förderung selbst beginnt jedoch erst zu dem Zeitpunkt, zu dem die Fachkraft ihre Arbeit aufnimmt. Die Höhe der Bewilligung ändert sich nicht durch einen späteren Beginn. Sie beträgt grundsätzlich eine halbe Stelle, im Verbund eine volle Stelle. Wird die Stelle nicht spätestens bis drei Monate nach Förderbeginn besetzt, tritt der Bescheid automatisch außer Kraft. In Einzelfällen ist die Verlängerung dieser Frist möglich (z.B. wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber wegen vertraglicher Verpflichtungen erst zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar ist). Bitte senden Sie dazu einen formlosen schriftlichen Antrag an die Regiestelle Schwerpunkt-Kitas, Kronenstraße 6, 10117 Berlin.

    • Förderbedingungen und Verfahren

      • Wann startete die „Offensive Frühe Chancen“? Und wann endet die Förderung?

        Die ersten der rund 3.000 Kitas der ersten Förderwelle haben im März/April 2011 ihre Arbeit aufgenommen. Sie werden bis Ende 2014 gefördert. Weitere rund 1.000 Einrichtungen sollen im Frühjahr 2012 zusätzlich in die Förderung aufgenommen werden. Auch für sie endet die Förderung am 31.12.2014.

      • Ist eine Kofinanzierung der Bundesförderung erforderlich?

        Nein. Die Förderung wird als Pauschale für Personal- und Sachkosten gewährt. Sind die tatsächlichen Ausgaben höher als diese Pauschale, sind darüber hinaus gehende Kosten nicht zuwendungsfähig.

      • Welche weiteren Voraussetzungen muss jede beteiligte Einrichtung mitbringen?

        Aus fachlichen Gründen kommt es bei der Antragstellung auf einige weitere Voraussetzungen an: Dazu gehört, dass die Einrichtung über ein Sprachförderkonzept verfügt bzw. Methoden der Sprachförderung in den Kitaalltag integriert und Instrumente der Qualitätssicherung anwendet. Im Sprachförderkonzept muss deutlich werden, dass auch Kinder unter drei Jahren in die sprachliche Bildungsarbeit einbezogen werden und dass eine Zusammenarbeit mit Eltern vorgesehen ist. Da mit dem neuen Aufgabenfeld auch zusätzliche Aufgaben auf die Einrichtungsleitung zukommen, müssen hierfür freie Ressourcen bestehen. Neben den – vergleichsweise schlanken – administrativen Anforderungen geht es vor allem darum, dass die Leitungskraft mit dafür sorgt, die durch die Bundesförderung ermöglichte qualitative Stärkung für eine konzeptionelle Weiterentwicklung des Sprachförderangebots der Einrichtung zu nutzen. Dies wird kaum zu bewältigen sein, wenn sie in vollem Umfang in die Gruppenarbeit eingebunden ist.

        Die Einrichtung hat schließlich ihre Bereitschaft zur Mitwirkung an der wissenschaftlichen Begleitung der Offensive zu erklären sowie eine Beteiligung am programmweiten Erfahrungsaustausch u.a. durch die Teilnahme an Fachkonferenzen zu gewährleisten.

      • Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“?

        Unter allen Kitas, die am Interessenbekundungsverfahren teilgenommen haben und die grundsätzlichen Voraussetzungen mitbringen, findet eine Auswahl statt. Der Bund entscheidet dabei auf der Grundlage einer Förderempfehlung (Prioritätenliste) des betroffenen Bundeslandes, die bereits im Vorfeld des Interessenbekundungsverfahrens anhand objektiver Kriterien erstellt wurde.

        Der Bund hat mit den Ländern vereinbart, dass Kriterien einer positiven Förderempfehlung zum Beispiel der Anteil von Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf oder von Kindern unter drei Jahren sein können. Auch eine angemessene regionale Verteilung, die Beteiligung der verschiedenen Trägergruppen sowie der Zeitpunkt der Interessenbekundung können berücksichtigt werden. Daneben können erweiterte, über die eigene Einrichtung oder über die unmittelbare pädagogische Arbeit hinausgehende Wirkungen der Einrichtung in die Entscheidung einfließen. In spezifischen Fällen kann die gleichzeitige Teilnahme an ähnlich gelagerten Förderprogrammen des Bundeslandes ein Ausschlussgrund sein.

      • Wie läuft das Verfahren ab?
      • Einrichtungen, die sich an der zweiten Förderwelle beteiligen wollten, hatten bis zum 16. Dezember 2011 die Möglichkeit, ihr Interesse zu bekunden. Die registrierten Einrichtungen werden derzeit von Bund und Ländern geprüft und gegebenenfalls ab Februar 2012 zur Antragstellung aufgefordert.

        Im Antrag sind alle Teilnahmevoraussetzungen zu belegen und durch das Jugendamt zu bestätigen. Hier gilt als Stichtag der 01.04.2012.

      • Praxismaterialien

        • Praxismaterialien

          Jede geförderte Einrichtung erhält kostenlos Praxismaterialien, so z.B. die Publikation „Kinder-Sprache stärken!“, die in das Sprachförderkonzept des Deutschen Jugendinstituts einführt sowie Expertisen aus dem DJI-Projekt „Sprachliche Bildung und Förderung für Kinder unter Drei”, z.B. zum Thema Bewegung und Sprache. Für die Zusammenarbeit mit den Eltern sind Flyer in mehreren Sprachen sowie Plakate und Aufkleber enthalten. Arbeits- oder Spielmaterialien für die praktische sprachpädagogische Arbeit mit den Kindern sind nicht Bestandteil der Praxismaterialien. Einen Einblick erhalten Sie unter http://www.fruehe-chancen.de/schwerpunkt-kitas/starterpaket/dok/633.php [/schwerpunkt-kitas/starterpaket/dok/print/633.php]. Ergänzende Materialien für die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren „Die Sprache der Jüngsten entdecken und begleiten“ wurden an alle teilnehmenden Einrichtungen aus der ersten Förderwelle versendet.

        • (Regional-)Konferenzen

          • (Regional-)Konferenzen

            Die Regionalkonferenzen dienen der Information der Schwerpunkt-Kitas über die organisatorische Programmumsetzung (Abrechnung, Monitoring etc.) und der Vernetzung sowie dem fachlichen Austausch der Fachkräfte untereinander. Die Teilnahme einer Vertreterin oder eines Vertreters jeder geförderten Einrichtung bzw. Einrichtungsverbundes ist verpflichtend.

          • Kontakt und weitere Informationen

            • An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?

              Die Regiestelle Schwerpunkt-Kitas berät Sie gern zu allen inhaltlich-fachlichen sowie finanztechnischen Fragen rund um die Offensive Frühe Chancen.

              Sie erreichen uns unter:

              kontakt@schwerpunkt-kitas.de (inhaltlich-fachliche Beratung) sowie unter
              antrag@schwerpunkt-kitas.de (finanztechnische Beratung, technischer Support).

              Telefonisch sind wir

              Mo, Mi, Fr 9-12 Uhr und
              Di, Do 14-17 Uhr
              Unter
              030-44 31 78 50 (inhaltlich-fachliche Fragen) sowie
              030-28 40 95 93 (finanztechnische Fragen, technischer Support)
              für Sie da.

            • Förderrichtlinie zum Bundesprogramm Offensive Frühe Chancen: „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ [/files/fuer_erzieherinnen_erzieher/kindertagespflege/application/pdf/foerderrl_titel_68412.pdf]

              Alle Fragen und Antworten zum Herunterladen

              pdf, 482 KB, nicht barrierefrei [/files/pdf/application/pdf/faq_entwurf_18_11_2011.pdf]



    [http://www.vorteil-kinderbetreuung.de/372] - 17.05.2012
    © Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend