Gute Kinderbetreuung:
weil in Kleinen Großes steckt.

Garderobe einer Kita, viele bunte Jacken, Rucksäcke und ein grünes Stoffkrokodil

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Der Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren

Zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, trat zum 1. Januar 2005 das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) in Kraft. Es sah die Schaffung von bundesweit 230.000 zusätzlichen Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bis zum 1. Januar 2010 vor.

Mit dem Kinderförderungsgesetz (KiföG), das am 16. Dezember 2008 in Kraft trat, wird der Ausbau der Kindertagesbetreuung konsequent fortgesetzt. Gemeinsames Ziel von Bund, Ländern und Kommunenist ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder in den ersten drei Lebensjahren. Dies ist die Voraussetzung für den Rechtsanspruch ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, der zum 1. August 2013 in Kraft tritt.

Dieser Rechtsanspruch kann durch einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege erfüllt werden. Bund, Länder und Kommunen gingen dabei im Jahr 2007 bundesweit von einem durchschnittlichen Bedarf von 750.000 Plätzen, also rund 35%, aus. Nach aktuellen Schätzungen liegt der Bedarf aber bei 780.000 Plätzen.

Auf das Bekanntwerden dieses höheren Bedarfes an Betreuungsplätzen gegenüber den Schätzungen von 2007 hat der Bund sofort reagiert und den Ländern im Sommer 2012 zusätzliche Mittel in Höhe von 580,5 Millionen Euro für 30.000 zusätzliche Betreuungsplätze zugesagt. Außerdem wird der Bund den Ländern ab 2014 jährlich noch einmal zusätzlich 75 Millionen Euro für die Betriebskosten von Kitas überlassen.

Der Bund hilft den Ländern seit Jahren nachhaltig und tatkräftig bei der Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung: Insgesamt gibt der Bund den Ländern bis 2014 fast 5,4 Mrd. Euro, um zusätzliche Plätze in Kitas und in der Kindertagespflege zu schaffen und ihren Betrieb zu finanzieren. Ab 2015 unterstützt der Bund den dauerhaften Betrieb der neu geschaffenen Kitaplätze mit jährlich 845 Mio. Euro.

Von den 5,4 Mrd. Euro des Bundes stehen rund 2,7 Mrd. Euro in einem speziellen Sondervermögen für den Bau und die Einrichtung neuer Betreuungsplätze zur Verfügung, auf das die Länder anteilig zugreifen dürfen. Außerdem weist der Bund den Ländern für die Betriebskosten von neuen Betreuungsplätzen bis 2014 rund 2,7 Milliarden Euro zu. Die nötigen Mittel für Neubau-, Ausbau- oder Umbau- sowie Sanierungs-, und Renovierungsmaßnahmenund den Betrieb bis zum Rechtsanspruch sind dadurchseit Jahren sichergestellt.

Der Bund hilft seit Jahren und auf Dauer, obwohl die Kinderbetreuung und ihre Finanzierung eine verfassungsrechtliche Aufgabe von Ländern und Kommunen ist. Diese sind für den Bau und Betrieb einer flächendeckend funktionierenden Kinderbetreuung verantwortlich.

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[http://www.vorteil-kinderbetreuung.de/was_politik_leistet/ausbau_der_kinderbetreuung_fuer_kinder_unter_drei_jahren/ueber_den_ausbau/dok/69.php] - 20.05.2013
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