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Fragen und Antworten
Wie ist das mit den Steuern und den Sozialabgaben, wenn ich jemanden für die Kindertagespflege anstellen möchte?
Falls Sie mit der Kindertagespflege einen "Minijob" schaffen, begründen Sie ein Beschäftigungsverhältnis. Die Eltern werden somit zum Arbeitgeber. Das Gesetz zu Minijobs zielt darauf ab, alle Tätigkeiten im Haushaltsbereich mit möglichst wenig Bürokratie zu belasten und finanziell zu erleichtern. Das gilt auch für die Kindertagespflege im Haushalt der Eltern.
Bei einem Verdienst bis zu 400 Euro monatlich muss die Tagespflegeperson weder Steuern noch Sozialabgaben leisten. Die Eltern zahlen als Arbeitgeber Pauschalabgaben von knapp 12 Prozent des Verdienstes (5 Prozent zur gesetzlichen Rentenversicherung, 5 Prozent zur gesetzlichen Krankenversicherung, 1,6 Prozent zur gesetzlichen Unfallversicherung, 0,1 Prozent Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft sowie gegebenenfalls 2 Prozent einheitliche Pauschsteuer). Die Tagespflegeperson muss bei der Bundesknappschaft als Minijob-Zentrale angemeldet werden.
Weitere Einzelheiten erfahren sie auf den
Seiten der Knappschaft Bahn See.


