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Wie werden die Reformen finanziert?

Die Finanzierung des Ausbaus steht auf einer seriösen Grundlage: An den in der Ausbauphase (2009-2013) anfallenden Kosten beteiligt sich der Bund mit vier Milliarden Euro. Das entspricht einem Drittel der insgesamt entstehenden Kosten. 2,15 Milliarden Euro von den 4 Milliarden Euro stehen seit dem 1. Januar 2008 für Investitionen der Länder und Gemeinden für Tageseinrichtungen und für Tagespflege für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Die Länder erhalten durch eine Änderung des Finanzausgleichgesetzes, die im Kinderförderungsgesetz (KiföG) geregelt wird, für die Jahre 2009 bis 2013 insgesamt 1,85 Milliarden Euro und ab 2014 jährlich 770 Millionen Euro als Entlastung für die Finanzierung der Betriebskosten. Diese Zuschüsse sollen insbesondere der Qualitätsförderung und Qualitätssicherung dienen.

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[http://www.vorteil-kinderbetreuung.de/3] - 17.09.2011
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