Gute Kinderbetreuung:
weil in Kleinen Großes steckt.

  • Thema des Monats: Zusammenarbeit mit Eltern

    Die Zusammenarbeit mit Eltern nimmt in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung eine bedeutsame Rolle ein. Denn arbeiten Kitas und Tagespflegepersonen mit Eltern zusammen, fördern sie eine gelebte Erziehungspartnerschaft - ganz zum Wohl der Jüngsten. mehr


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Träger von Kindertageseinrichtungen

Jede Kindertageseinrichtung hat einen Träger, der die Gesamtverantwortung innehat und sowohl für das Personal und die Räumlichkeiten als auch für die Beachtung der gesetzlichen Anforderungen zuständig ist. Der Träger ist darüber hinaus für die Konzeption der pädagogischen Arbeit und ihre Umsetzung verantwortlich. Fortbildung und Fachberatung sind dabei wichtige qualitätssichernde Instrumente. Wenn Sie sich für eine Kindertageseinrichtung entscheiden wollen, sollten Sie sich daher im Vorfeld über den Träger und sein Konzept bzw. die zugrunde liegenden Überzeugungen informieren. Die Bundesregierung unterstützt die bestehende Trägervielfalt auch unter Einbeziehung der Tagespflege. Zudem verfolgt sie das Ziel, die Vernetzung mit anderen familienunterstützenden Angeboten im Sinne von Familienzentren und Mehrgenerationenhäusern zu intensivieren.

Es gibt verschiedene freie Träger mit gemeinnützigem Hintergrund, die durch staatliche Zuschüsse unterstützt werden. Zudem können die Bundesländer selbst entscheiden, ob sie privatgewerbliche Träger von Kindertageseinrichtungen mit staatlichen Zuschüssen subventionieren wollen. Darüber hinaus gibt es kommunale (öffentliche) Kindertageseinrichtungen. Im Jahr 2009 lag der Anteil der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft bei rund zwei Dritteln und der Anteil in öffentlicher Trägerschaft bei rund einem Drittel. Die freien und öffentlichen Träger arbeiten im Jugendhilfeausschuss der jeweiligen Kommune zusammen. Ziel ist ein plurales Angebot, das der Ausübung des im SGB VIII garantierten Wunsch- und Wahlrechts der Eltern nachkommt. Da es zwischen den verschiedenen Trägern Unterschiede gibt und diese unter Umständen wichtig für die Auswahl der Kindertageseinrichtung sind, werden sie im Folgenden differenziert betrachtet.

  • Kindertageseinrichtungen kommunaler Träger

    Träger öffentlicher Kindertageseinrichtungen sind die jeweilige Kommune, d. h. die Landkreise und kreisfreien Städte sowie – bei entsprechendem Landesrecht – auch große kreisangehörige Gemeinden. Die Ausgestaltung und die Konzepte der verschiedenen Einrichtungen sind sehr unterschiedlich und sollten vor Ort erfragt werden.

  • Kindertageseinrichtungen freier Träger mit gemeinnützigem Hintergrund

    Kindertageseinrichtungen kirchlicher Träger

    Sowohl die evangelische als auch die katholische Kirche hat Kindertageseinrichtungen in ihrer Trägerschaft. Viele dieser Einrichtungen sind an eine Kirchengemeinde eingebunden und in ihren Alltag integriert. Den Erziehungskonzepten von Kindertageseinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft liegen christliche Werte und Normen zu Grunde.

    Kindertageseinrichtungen freier Wohlfahrtsverbände

    Wohlfahrtsverbände wie der Paritätische Wohlfahrtsverband, das Rote Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt, Diakonie und Caritas sind gemeinnützige Organisationen, die ihr Handeln an ihren religiös, humanitär oder politisch ausgerichteten Überzeugungen orientieren. Sie sind nicht nur Träger von Kindertageseinrichtungen, sondern auch von Krankenhäusern, Altenheimen und Beratungseinrichtungen für verschiedene Lebensbereiche. Die Konzepte der Kindertageseinrichtungen beziehen sich meist auf die grundsätzlichen Überzeugungen des jeweiligen Verbandes und können darüber hinaus sehr unterschiedlich ausgestaltet werden.

    Es gibt verschiedene Formen von Kindertageseinrichtungen, die von Eltern oder Erzieherinnen und Erziehern initiiert werden, sogenannte Eltern- oder Erzieher/-inneninitiativen. Diese sind meist einem der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege zugeordnet. Sie bieten einen besonderen Mehrwert z. B. durch alternativ-pädagogische Ausrichtungen (Waldorf, Montessori, Waldkonzepte) oder besondere Angebote in den Bereichen Bewegung und Ernährung. In den meisten Bundesländern bekommen Initiativen darüber hinaus Unterstützung durch die jeweiligen Dachverbände der Elterninitiativen auf Bundes- und Landesebene. Durch das Konzept der Selbstverwaltung und der zusätzlichen Angebote fallen in Initiativen häufig zusätzliche Aufgaben und Kosten für die Eltern an, die je nach Einrichtung variieren können. Falls Sie sich für die Kindertageseinrichtung einer Eltern- oder Erzieherinitiative entscheiden möchten, sollten Sie sich vorab über den zusätzlichen Aufwand erkundigen und abwägen, ob dieser für Sie zu leisten ist.

  • Kindertageseinrichtungen privatgewerblicher Träger

    Die Bundesländer können darüber entscheiden, ob sie Einrichtungen privatgewerblicher Träger subventionieren. Bisher nutzen sechs Bundesländer diese Möglichkeit. Durch die oft sehr differenzierten Angebote fallen in Kindertageseinrichtungen mit gewerblicher Trägerschaft zusätzliche Kosten an, die je nach Einrichtung und staatlichen Zuschüssen variieren können. Falls Sie sich für die Kindertageseinrichtung eines gewerblichen Trägers entscheiden möchten, sollten Sie sich vorab über den finanziellen Aufwand erkundigen und abwägen, ob dieser für Sie zu leisten ist.

    Betriebs- oder Unternehmenskindertageseinrichtungen

    Abhängig vom Betreuungsbedarf in einem Unternehmen (Zahl/Alter der zu betreuenden Kinder, auf die Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugeschnittene Öffnungszeiten etc.) gibt es vielfältige Modelle einer betrieblich unterstützten Kinderbetreuung. Für das Unternehmen kann es sich anbieten, selbst Träger einer Kinderbetreuungseinrichtung zu werden oder eine Körperschaft wie z. B. eine GmbH oder einen Verein zu gründen, welche die Einrichtung betreibt. Auch ist es möglich, dass ein Unternehmen mit einem öffentlichen oder freien Träger einer Kindertageseinrichtung kooperiert, etwa indem es sich ein Kontingent an Betreuungsplätzen in einer bereits bestehenden Einrichtung sichert oder zusätzliche Kapazitäten finanziert. Durch die Zusammenarbeit mit einem Träger kann das Unternehmen von dessen Erfahrung und den bestehenden Strukturen profitieren. Neben einem finanziellen Beitrag der Unternehmen und Elternbeiträgen gibt es in vielen Bundesländern spezielle Fördermittel der Länder und Kommunen für die betriebliche Kinderbetreuung. In Ergänzung dazu stellt das Förderprogramm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ bundesweit für die Schaffung neuer betrieblicher Betreuungsplätze für Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zum dritten Lebensjahr Mittel aus dem Europäischen Sozialfond bereit.

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Die Zusammenarbeit mit Eltern nimmt in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung eine bedeutsame Rolle ein.


[http://www.vorteil-kinderbetreuung.de/allgemein/dok/6.php] - 10.07.2014
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