Kindertagespflege

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Aktionsprogramm Kindertagespflege: Berufsbegleitende Weiterbildung wird gefördert

Ab sofort fördert das „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ Tagespflegepersonen, die sich berufsbegleitend an einer staatlich anerkannten Fachschule zur Erzieherin/zum Erzieher oder in einer Berufsfachschule in einem sozialpädagogischen Assistenzberuf ausbilden lassen. Das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierte „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend begleitet den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagespflege.

Kindertagespflege ist eine besonders flexible und familiennahe Betreuungsform. Tagespflegepersonen unterstützen Eltern mit kleinen Kindern dabei, Familienleben und Beruf zu vereinbaren und den Familienalltag zu meistern. Gleichzeitig haben sie großen Anteil daran, dass die ihnen anvertrauten Kinder sich gut entwickeln, denn die Tagespflege bietet optimale Rahmenbedingungen für eine intensive und individuelle Betreuung des Kindes.

Im „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ rückt nun die Qualifizierung von Tagespflegepersonen aus einer neuen Perspektive in den Blickpunkt. Neben der schon bisher förderfähigen Mindestqualifizierung im Umfang von 160 Stunden und der damit verbundenen Fort- und Weiterbildung zu einzelnen Themenbereichen wird nun die Durchlässigkeit der Bildungswege unterstützt: Zum einen, um die Qualität und Professionalität in der Kindertagespflege zu steigern, zum anderen, um Tagespflegepersonen neue berufliche Perspektiven im Bereich der frühkindlichen Bildung zu eröffnen. Tagespflegepersonen, die ihre Tätigkeit nicht unterbrechen, sich aber dennoch weiterbilden möchten, werden im Rahmen des Aktionsprogramms unterstützt, wenn sie sich an einer staatlich anerkannten Fachschule zur Erzieherin/zum Erzieher oder in einer Berufsfachschule in einem sozialpädagogischen Assistenzberuf ausbilden lassen.

Um den finanziellen Mehraufwand, den diese Tagespflegepersonen auf sich nehmen, abzufedern, kann ein Zuschuss zum Schulgeld gezahlt werden. Darüber hinaus kann eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 150 Euro beantragt werden.

Tagespflegepersonen, die eine berufsbegleitende Weiterbildung zur Erzieherin/zum Erzieher oder in einem sozialpädagogischen Assistenzberuf aufnehmen und diese Leistungen in Anspruch nehmen möchten, können ab sofort unverbindlich mit der ESF-Regiestelle, die alle Anfragen bearbeitet, in Kontakt treten. 


Für die Beratung zum Förderprogramm steht Ihnen die Servicestelle Kindertagespflege per E-Mail und Telefon zur Verfügung.

Bei inhaltlichen Fragen:
Onlineberatung der ESF-Regiestelle bzw. jeweils montags und mittwochs von 12 bis 16 Uhr unter Tel: 0800 – 589 26 33

Bei Fragen zum Antrag bzw. zur Abrechnung:
[email protected] bzw. Tel: 030 – 284 09 230

Informationen zu den Förderbedingungen und das Kontaktformular finden sie auf der Homepage der ESF-Regiestelle  Zweite Säule des „Aktionsprogramms Kindertagespflege“: Berufsbegleitende Weiterbildung



Weitere Infos zum Thema

Diese Handreichungen des Deutschen Jugendinstituts geben Ihnen Hilfestellung bei der Organisation von Betreuungsvertretungen:

Für Jugendämter

Für Tagespflegepersonen





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[http://www.vorteil-kinderbetreuung.de/3] - 17.09.2011
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