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Was bedeutet Elternzeit? Wo liegt der Unterschied zum Mutterschutz?

Mütter und Väter haben je einen Anspruch auf Elternzeit in Höhe von 36 Monaten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Die Elternzeit kann von jedem Elternteil in zwei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Ein Anteil von bis zu 12 Monaten der Elternzeit kann auch auf die Zeit bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen werden, wenn die Arbeitgeberseite zustimmt. Eine weitere Aufteilung ist ebenso nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Der Mutterschutz umfasst ein Bündel von Maßnahmen für berufstätige Frauen in der Zeit vor und nach der Geburt ihres Kindes. Alle Arbeitnehmerinnen haben einen Anspruch auf eine Mutterschutzfrist von insgesamt mindestens 14 Wochen, unterteilt in sechs Wochen vor dem berechneten Geburtstermin und acht Wochen nach der Entbindung. Die Mutterschutzfrist wird grundsätzlich auf die mögliche dreijährige Gesamtdauer der Elternzeit der Mutter angerechnet.

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[http://www.vorteil-kinderbetreuung.de/3] - 17.09.2011
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