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Kinderbetreuung in Deutschland
Träger von Kindertageseinrichtungen
Jede Kindertageseinrichtung hat einen Träger, der die Gesamtverantwortung innehat und sowohl für das Personal und die Räumlichkeiten als auch für die Beachtung der gesetzlichen Anforderungen zuständig ist. Der Träger ist darüber hinaus für die Konzeption der pädagogischen Arbeit und ihre Umsetzung verantwortlich. Fortbildung und Fachberatung sind dabei wichtige qualitätssichernde Instrumente. Wenn Sie sich für eine Kindertageseinrichtung entscheiden wollen, sollten Sie sich daher im Vorfeld über den Träger und sein Konzept bzw. die zugrunde liegenden Überzeugungen informieren. Die Bundesregierung unterstützt die bestehende Trägervielfalt auch unter Einbeziehung der Tagespflege. Zudem verfolgt sie das Ziel, die Vernetzung mit anderen familienunterstützenden Angeboten im Sinne von Familienzentren und Mehrgenerationenhäusern zu intensivieren.
Es gibt verschiedene freie Träger mit gemeinnützigem Hintergrund, die durch staatliche Zuschüsse unterstützt werden. Zudem können die Bundesländer selbst entscheiden, ob sie privatgewerbliche Träger von Kindertageseinrichtungen mit staatlichen Zuschüssen subventionieren wollen. Darüber hinaus gibt es kommunale (öffentliche) Kindertageseinrichtungen. Im Jahr 2009 lag der Anteil der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft bei rund zwei Dritteln und der Anteil in öffentlicher Trägerschaft bei rund einem Drittel. Die freien und öffentlichen Träger arbeiten im Jugendhilfeausschuss der jeweiligen Kommune zusammen. Ziel ist ein plurales Angebot, das der Ausübung des im SGB VIII garantierten Wunsch- und Wahlrechts der Eltern nachkommt. Da es zwischen den verschiedenen Trägern Unterschiede gibt und diese unter Umständen wichtig für die Auswahl der Kindertageseinrichtung sind, werden sie im Folgenden differenziert betrachtet.


