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Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung
Die Förderung von Kinderbetreuungsangeboten ist eine Investition in die Zukunft. Aus diesem Grund haben sich Bund und Länder auf einen beschleunigten Ausbau der Kinderbetreuung geeinigt und das Investitionsprogramm “Kinderbetreuungsfinanzierung” beschlossen, das die Ausbaustufen und Förderungen festlegt, um eine Grundlage für den Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung ab dem ersten Geburtstag mit Beginn des Kindergartenjahrs 2013/14 zu schaffen.
Für die Durchführung dieses zukunftweisenden Vorhabens haben Bund, Länder und Kommunen gemeinsam die Investition von mehr als zwölf Milliarden Euro verabredet. Der Bund gibt den Ländern zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kitaplatz bis 2014 fast 5,4 Mrd. Euro dazu. Den dauerhaften Betrieb der neu geschaffenen Kitaplätze unterstützt der Bund ab 2015 mit jährlich 845 Mio. Euro.
Verschiedene Instrumente sichern die Durchführung der vereinbarten Förderung. Den zentralen Baustein bildet das Kinderförderungsgesetz (KiföG), flankiert von der Errichtung des Sondervermögens “Kinderbetreuungsfinanzierung”. Eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern regelt die Details der Mittelvergabe.
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