Gute Kinderbetreuung:
weil in Kleinen Großes steckt.

  • Thema des Monats: Zusammenarbeit mit Eltern

    Die Zusammenarbeit mit Eltern nimmt in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung eine bedeutsame Rolle ein. Denn arbeiten Kitas und Tagespflegepersonen mit Eltern zusammen, fördern sie eine gelebte Erziehungspartnerschaft - ganz zum Wohl der Jüngsten. mehr


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Startseite - Was Politik leistet - Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren - Kinderförderungsgesetz (KiföG)

Das Kinderförderungsgesetz (KiföG)

Das Kinderförderungsgesetz (KiföG), das am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, ist der entscheidende Schritt hin zu einem bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Angebot der Betreuung für Kinder unter drei Jahren. Folgende wichtige Regelungen enthält das Kinderförderungsgesetz:

  1. Für die erste Phase bis 31. Juli 2013 werden, verglichen mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), erweiterte, objektiv rechtliche Verpflichtungen für die Bereitstellung von Plätzen eingeführt. Ziel sind vor allem die Kinder, die eine Betreuung für ihre Entwicklung besonders brauchen. Zudem sollen nicht nur berufstätige, sondern bereits auch Arbeit suchende Eltern einen gesicherten Betreuungsplatz bekommen. Damit fällt eine der letzten Hürden für Alleinerziehende, die oft erst einen Arbeitsplatz finden, wenn sie die Betreuung ihres Kindes gesichert haben, weg.
  2. Ab dem 1. August 2013, nach Abschluss der Ausbauphase, gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.
  3. Die Bundesregierung setzt auf ein vielfältiges Betreuungsangebot und forciert die Profilierung der Kindertagespflege. Dazu werden klare Standards festgesetzt. Eine Tagesmutter darf grundsätzlich nicht mehr als fünf Kinder betreuen. Kommen mehr Kinder dazu, muss eine pädagogische Qualifikation nachgewiesen werden und es dürfen nicht mehr Kinder in der Gruppe sein als in einer vergleichbaren Kita- oder Kindergruppe des Landes. Die Bezahlung soll leistungsgerecht sein. Die Hälfte der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt die öffentliche Hand. Dabei wurde eine befristete Sonderregelung eingeführt: Tagesmütter, die bis zu fünf Kinder betreuen, werden als nebenberuflich Selbständige eingestuft. Damit wird bei einem geringen monatlichen Gesamtverdienst eine beitragsfreie Familienversicherung sichergestellt und bei höherem Einkommen ein niedriger Beitragssatz gewährt. Im Einkommensteuergesetz wird festgeschrieben, dass die vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe erstatteten Sozialversicherungsbeiträge steuerfrei bleiben.
  4. Die Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung steht auf einer seriösen Grundlage: Insgesamt gibt der Bund den Ländern zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kitaplatz bis 2014 fast 5,4 Mrd. Euro dazu. Den dauerhaften Betrieb der neu geschaffenen Kitaplätze unterstützt der Bund ab 2015 mit jährlich 845 Mio. Euro.
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Thema des Monats

Die Zusammenarbeit mit Eltern nimmt in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung eine bedeutsame Rolle ein.


[http://www.vorteil-kinderbetreuung.de/allgemein/dok/6.php] - 10.07.2014
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