Tagesbetreuungsausbaugesetz

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Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)

Zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung, insbesondere für Kinder unter 3 Jahren, trat zum 1. Januar 2005 das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) in Kraft. Es sah die Schaffung von bundesweit 230.000 zusätzlichen Plätzen in Kindertagesstätten, Krippen oder bei Tagesmüttern und Tagesvätern bis zum 1. Januar 2010 vor. Diese Ziele wurden durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG), das Ende 2008 in Kraft trat, erheblich erweitert.



[http://www.vorteil-kinderbetreuung.de/3] - 17.09.2011
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