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Fragen und Antworten
Hat mein Kind einen Anspruch auf Betreuung in einer Einrichtung oder eine Tagespflege?
Seit 1996 besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem vollendeten dritten Lebensjahr. Vom 1. August 2013 an sieht das Kinderförderungsgesetz vor, dass ein Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze für alle Kinder schon ab dem ersten Lebensjahr besteht. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten.


