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Fragen und Antworten
Offensive Frühe Chancen: Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration – Fragen und Antworten
Ziele und Zielgruppe
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Welche Ziele verfolgt die Offensive?
Mit der Weiterentwicklung von rund 4.000 Einrichtungen zu „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ sollen besonders Kinder mit einem hohen Sprachförderbedarf erreicht werden. Insbesondere für Kinder mit Migrationshintergrund oder aus bildungsfernen Familien soll das Betreuungs- und Bildungsangebot verbessert werden. Diese Kinder konzentrieren sich, analog zur allgemeinen Bevölkerungsstruktur, häufig in bestimmten Kitas. Sie liegen typischerweise in Stadtvierteln mit einer relativ homogenen Bevölkerungszusammensetzung aus niedrigen Sozialschichten oder in strukturell benachteiligten Gebieten mit einem mangelnden Arbeitsmarktangebot, hohen Abwanderungsquoten und einer ungenügenden Infrastruktur an Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangeboten.
Ein wesentliches Ziel der "Offensive Frühe Chancen" ist es daher, in diesen Gebieten Kitas gezielt mit zusätzlichen Ressourcen für eine alltagsintegrierte, frühe Sprachförderung auf der Grundlage qualitativer Mindeststandards auszustatten.
Dabei liegt der Schwerpunkt auf Einrichtungen, die von Kindern unter drei Jahren besucht werden. Denn je früher die Bildung und Förderung einsetzt, desto besser können allen Kindern faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe eröffnet werden. Auf diese Weise entwickelt der Bund die bereits in den Bundesländern umgesetzten Initiativen zu einer besseren Sprachförderung, die sich vor allem an ältere Kinder wenden, gezielt weiter.
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Was wird gefördert?
Jede "Schwerpunkt-Kita Sprache & Integration" erhält ein Budget für zusätzlich einzustellendes Fachpersonal in Höhe von 25.000 Euro pro Jahr. Dies schafft den Spielraum, in jeder Einrichtung eine Halbtagsstelle für eine zur Sprachförderung qualifizierte, angemessen vergütete Fachkraft zu schaffen.
Die Förderrichtlinie zum Bundesprogramm Offensive Frühe Chancen: "Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration" sieht vor, dass die Zuwendung als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt wird. Eine halbe Stelle einer für Sprachförderung qualifizierten Fachkraft wird gefördert, wobei sich die Höhe der Vergütung an einer TVÖD S8-Stelle orientieren soll. Weiterhin können Teamfortbildungen, Coaching, intensivere Elternarbeit sowie Anschaffungen von Sachmittel u. a. Aufnahmegeräte gefördert werden. Für die Beantragung sowie für den Nachweis der Zuwendung sollen für die jeweiligen Kostenarten feste Beträge (Pauschalierungen) bei der Bemessung der zuwendungsfähigen Ausgaben wie folgt vereinbart werden:
- Für die zusätzliche Erzieherfachkraft für die Sprach- und Integrationsförderung gelten folgende Personalkostenpauschalen auf Grundlage der Entgelttabelle des TVöD, Sozial- und Erziehungsdienst, Entgeltgruppe 8, Stufe 3.
- Die Sachkosten in Höhe von 4.500 Euro (Pauschale) umfassen folgende Positionen: Fortbildung, Coaching / Beratung, Vertretungskräfte Technische Ausstattung, Materialien/Medien, Reisekosten, Personalbeschaffung
- Gemeinkosten (2 Prozent der Zuwendungssumme als Pauschale) fallen anteilig für die Personal- und Finanzbuchhaltung sowie für allgemeine Leitungsaufgaben an. Zudem wird im Projektzeitraum mit einem höheren Bedarf an Verbrauchsmaterialien wie z.B. Kopien, Druckerpatronen, Kosten für den Ausdruck von Fotos, CD/DVD-Rohlinge, Videoleerkassetten, Telefon u.a. gerechnet.
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Neben einzelnen Kitas werden auch Einrichtungsverbünde
gefördert.
Was bedeutet das?Mehrere Kitas, die sich gemeinsam an der Offensive beteiligen wollen, können sich zu einem Einrichtungsverbund zusammenschließen. Der Verbund wird mit einem Budget von 50.000 Euro pro Jahr gefördert. Eine volle Stelle für zusätzliche Sprachförderung wird damit ermöglicht. Voraussetzung ist, dass die zusätzlichen Ressourcen an einer der beteiligten Einrichtungen gebündelt werden und mit den weiteren beteiligten Einrichtungen eine Kooperationsstruktur vereinbart ist.
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Wie viele Plätze müssen vorhanden sein? Und wie viele davon für
Kinder unter drei Jahren?
In der Einrichtung müssen mindestens 40 öffentlich geförderte Plätze angeboten werden. Ein Einrichtungsverbund muss zusammen mindestens über 80 Plätze verfügen. Innerhalb eines Verbunds können also auch kleinere Einrichtungen von der Förderung profitieren. Zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Förderung – also zum Beispiel am 1. März 2011 – muss in jeder Einrichtung mindestens ein Kind unter drei Jahre alt sein.
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Wie finde ich heraus, ob meine Kita zur Zielgruppe der Offensive gehört?
Durch die Teilnahme an der Interessenbekundung. In wenigen Schritten wissen Sie, ob eine Einrichtung grundsätzlich förderfähig ist. Dies hängt in einigen Bundesländern davon ab, ob sie in einem aus sozialräumlichen Gründen förderfähigen Gebiet liegt. Sie werden deshalb innerhalb der Interessenbekundung um die Eingabe der Adressdaten gebeten und erhalten anschließend umgehend Nachricht per E- Mail.
In anderen Bundesländern ist die konkrete Zusammensetzung der Kinder entscheidend. Hier werden Sie in der Interessenbekundung nach dem Anteil der Kinder gefragt, in deren Familien nicht überwiegend deutsch gesprochen wird. Bei einigen Bundesländern wird danach gefragt, wie hoch der Anteil der Kinder ist, für die keine Beiträge oder Mindestbeiträge gezahlt werden. Diese Angaben indizieren, ob eine Einrichtung überdurchschnittlich häufig von Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf besucht wird. In der Interessenbekundung erhalten Sie in einem solchen Fall eine automatische Antwort und werden anschließend nur dann um die Angabe der Adressdaten gebeten, wenn die Einrichtung grundsätzlich gefördert werden kann.
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Welche Anforderungen werden an einen Verbund gestellt?
Jeder Zusammenschluss ist möglich, sofern a) die zusätzliche Fachkraft in einer der Einrichtungen angesiedelt ist und b) zwischen den Einrichtungen eine Kooperationsvereinbarung im Sinne der Zielsetzung der Initiative geschlossen wird (ein Muster Kooperationsvereinbarung für Verbund wurde zur Verfügung gestellt). Ein Verbund ist nur zwischen Einrichtungen möglich und hilft nur über das Kriterium der Mindestgröße hinweg, alle anderen Kriterien müssen in allen Einrichtungen vorliegen. Der Verbund muss in einer Einrichtung angesiedelt sein, nicht in einem Verband/Verein (Beispiel: Elterninitiativ-Kitas können nicht über Dachverband einen Verbund gründen).
Fachkräfte und Personal
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Ist in jedem Fall eine Neueinstellung von Personal erforderlich?
Nein. Auch eine Erhöhung des Stellenumfangs einer geeigneten Teilzeitkraft ist möglich, ebenso eine Verlagerungen innerhalb einer Kita: Eine bereits beschäftigte, geeignete Fachkraft wird im neuen Aufgabenfeld tätig, während gleichzeitig eine neu eingestellte oder "aufgestockte" weitere Fachkraft die bisherigen Aufgaben übernimmt. Insgesamt verbessert sich also in jedem Fall die Personalausstattung.
Zwingende Voraussetzung ist ein Arbeitsvertrag – Honorarkräfte erfüllen diese Voraussetzung nicht. Ebenso wenig kann eine halbe Stelle durch mehrere Personen besetzt werden.
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Welche Voraussetzungen müssen die neuen Fachkräfte in den Kitas
mitbringen?
Die Fachkräfte, die im Rahmen der "Offensive Frühe Chancen" tätig werden, benötigen eine Zusatzqualifikation: entweder in Bezug auf die Sprachförderung und / oder bezogen auf die Förderung von Kindern unter drei Jahren. Im Übrigen gelten die in den Ländern für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen bestehenden Bestimmungen. Entscheidend ist, dass es sich um eine Fachkraft handelt, die für die Übernahme der mit der Aufgabe verbundenen herausgehobenen und schwierigen, verantwortungsvollen Tätigkeit in der Einrichtung geeignet ist. Hieraus ergibt sich auch die Vergütung der Fachkraft (TVöD S8 Stufe 3 oder vergleichbar).
Zum Zeitpunkt des Beginns der Förderung ist ausreichend, dass überhaupt eine Zusatzqualifikation zur Sprachförderung bzw. Förderung von Kindern unter drei Jahren vorliegt. Im Dezember 2011 – also acht bis neun Monate später – wird vorausgesetzt, dass der Umfang der Zusatzqualifikation mindestens 70 Unterrichtseinheiten umfasst. Auf diese Weise erhalten diejenigen, die über eine Qualifikation mit geringerem Umfang verfügen, die Möglichkeit diese berufsbegleitend aufzustocken.
Berufliches Profil/Voraussetzung/Zusatzqualifikation der Fachkraft:- Pädagogische Fachkräfte mit einer Zusatzqualifikation entweder in Bezug auf die
Sprachförderung und/oder bezogen auf die Förderung von Kindern unter drei Jahren oder
Fachkräfte im Bereich Sprachförderung mit Erfahrung im elementarpädagogischen Bereich
Entscheidend ist, dass diese Fachkräfte eine zusätzliche Qualifikation aus dem Themenbereich vorweisen können, der nicht durch die Berufsausbildung abgebildet wird (z.B. Erzieherin/Erzieher mit Zusatzqualifizierung im Bereich Sprachförderung oder Logopädin/Logopäde mit Qualifizierung in der Förderung von Kindern).
- Fachkräfte mit sonstiger Qualifikation, aber einschlägigen beruflichen Erfahrungen im Bereich U3 und/oder Sprachförderung und einer möglichen Eingruppierung analog TvÖD S8.
- Für die Besetzung der Stelle der zusätzlichen Fachkraft stehen die ersten drei Monate des Förderzeitraumes zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund können pädagogische Fachkräfte oder Fachkräfte im Bereich Sprachförderung ohne Zusatzqualifikation im Bereich U3 und/oder Sprachförderung (bei Sprachförderkräften ohne Zusatzqualifikation Sprachförderung U3) akquiriert werden. Eine Einstellung und damit verbunden auch der konkrete Beginn der Förderung kann jedoch erst dann erfolgen, wenn die Fachkraft mit der Qualifizierungsmaßnahme zum Erwerb der erforderlichen Zusatzqualifikation begonnen hat.
- Pädagogische Fachkräfte mit einer Zusatzqualifikation entweder in Bezug auf die
Sprachförderung und/oder bezogen auf die Förderung von Kindern unter drei Jahren oder
Fachkräfte im Bereich Sprachförderung mit Erfahrung im elementarpädagogischen Bereich
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Was sind die konkreten Aufgaben der Fachkraft?
Es gibt ein breites Spektrum an grundsätzlichen Aufgabenbereichen für die pädagogische Zusatzkraft, das von der sprachpädagogischen alltagsintegrierten Arbeit mit den Kindern über die Qualifizierung, die fachliche Begleitung des Teams und der Einrichtung bis hin zur Zusammenarbeit mit den Eltern reicht.
Die konkreten Aufgaben sollten unbedingt in Zusammenarbeit mit der Leiterin festgelegt werden und können von Einrichtung zu Einrichtung je nach Bedarfslage unterschiedlich sein. Dabei gilt es Schwerpunkte zu setzen, die sich an den Gegebenheiten und Erfordernissen der Einrichtung und des Teams orientieren. Da die Zusatzkraft nur eine 50% Stelle besetzt, kann sie viele der angesprochenen Aufgaben lediglich initiieren und andere Kolleginnen bei der Umsetzung begleiten. Die Kunst wird darin bestehen, das gesamte Team für diese vertiefte Spracharbeit zu motivieren und sozusagen auf die Reise mitzunehmen, damit am Ende der Projektzeit sich vieles in der Einrichtung verankert hat.
Eine detaillierte Zusammenstellung ist als Anlage beigefügt.
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Was geschieht, wenn eine Einrichtung eine Förderzusage erhält, aber
keine Fachkraft findet?
Die Bewilligung der Fördermittel wird über drei Monate aufrecht erhalten. In dieser Zeit kann ein entsprechender Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Die Förderung selbst beginnt jedoch erst zu dem Zeitpunkt, zu dem die Fachkraft ihre Arbeit aufnimmt. Die Höhe der Bewilligung ändert sich nicht durch einen späteren Beginn. Sie beträgt grundsätzlich eine halbe Stelle, im Verbund eine volle Stelle. Wird die Stelle nicht spätestens bis zum 1. Juni (1. Juli bei Förderstart zum 1. April) besetzt, tritt der Bescheid automatisch außer Kraft.
Förderbedingungen und Verfahren
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Wann startet die "Offensive Frühe Chancen"? Und wann endet die
Förderung?
Die ersten rund 3.000 Kitas sollen im März/April 2011 ihre Arbeit aufnehmen. Sie werden bis Ende 2014 gefördert. Weitere rund 1.000 Einrichtungen sollen im Frühjahr 2012 zusätzlich in die Förderung aufgenommen werden. Auch für sie endet die Förderung am 31.12.2014.
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Ist eine Kofinanzierung der Bundesförderung erforderlich?
Nein. Die Förderung wird als Pauschale für Personal- und Sachkosten gewährt. Sind die tatsächlichen Ausgaben jedoch höher als diese Pauschale, sind darüber hinaus gehende Kosten nicht zuwendungsfähig.
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Welche weiteren Voraussetzungen muss jede beteiligte Einrichtung mitbringen?
Aus fachlichen Gründen kommt es bei der Antragstellung auf einige weitere Voraussetzungen an: Dazu gehört, dass die Einrichtung über ein Sprachförderkonzept und ein Qualitätssicherungskonzept verfügt. Im Sprachförderkonzept muss deutlich werden, dass Kinder ab dem Eintritt in die Einrichtung einbezogen werden und dass eine Zusammenarbeit mit Eltern vorgesehen ist.
Da mit dem neuen Aufgabenfeld auch zusätzliche Aufgaben auf die Einrichtungsleitung zukommen, müssen hierfür freie Ressourcen bestehen. Neben den – vergleichsweise schlanken – administrativen Anforderungen geht es vor allem darum, dass die Leitungskraft mit dafür sorgt, die durch die Bundesförderung ermöglichte qualitative Stärkung für eine konzeptionelle Weiterentwicklung des Sprachförderangebots der Einrichtung zu nutzen. Dies wird kaum zu bewältigen sein, wenn sie in vollem Umfang in die Gruppenarbeit eingebunden ist.
Die Einrichtung hat schließlich ihre Bereitschaft zur Mitwirkung an der wissenschaftlichen Begleitung der Offensive zu erklären sowie eine Information der Schulen ihres Einzugsbereichs über das neue Sprachförderangebot zu gewährleisten.
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Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der „Schwerpunkt-Kitas
Sprache & Integration“?
Unter allen Kitas, die an der Interessenbekundung teilnehmen und die grundsätzlichen Voraussetzungen mitbringen, findet eine Auswahl statt. Der Bund entscheidet dabei auf der Grundlage einer Förderempfehlung (Prioritätenliste) des betroffenen Bundeslands.
Der Bund hat mit den Ländern verabredet, dass Kriterien einer positiven Förderempfehlung zum Beispiel der Anteil von Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf oder von Kindern unter drei Jahren sein können. Auch eine angemessene regionale Verteilung, die Beteiligung der verschiedenen Trägergruppen, erweiterte, über die eigene Einrichtung oder über die unmittelbare pädagogische Arbeit hinausgehende Wirkungen der Einrichtung sowie der Zeitpunkt der Interessenbekundung können berücksichtigt werden. In spezifischen Fällen kann die gleichzeitige Teilnahme an ähnlich gelagerten Förderprogrammen des Bundeslandes ein Ausschlussgrund sein.
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Wie läuft das Verfahren ab?
Nur wer rechtzeitig – bis spätestens 15. Dezember 2010 – eine Interessenbekundung abgegeben hat und die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann an der ersten Förderwelle teilnehmen. Die registrierten Einrichtungen werden derzeit gemeinsam von Bund und Ländern geprüft. Sie erhalten im Januar 2011 eine Nachricht von der Regiestelle der Offensive "Frühe Chancen" und werden gegebenenfalls zur Antragstellung aufgefordert. Im Antrag sind alle Teilnahmevoraussetzungen zu belegen und durch das Jugendamt zu bestätigen. Die Antragstellung muss dann bis spätestens 28. Februar 2011 erfolgen, um einen Start der Förderung frühestens ab dem 1. März 2011 zu ermöglichen.
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Sie haben die Frist verpasst oder erfüllen noch nicht alle
Auswahlkriterien?
Sie haben eine weitere Chance: Wir möchten Sie schon heute darauf aufmerksam machen, dass für die Bundesinitiative eine zweite Förderwelle mit rund 1.000 teilnehmenden Kitas vorgesehen ist. Diese soll im Frühjahr 2012 starten. Die Interessenbekundung findet voraussichtlich ab Ende 2011 unter www.fruehe-chancen.de statt.
Kontakt und weitere Informationen
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An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?
Regiestelle Schwerpunkt-Kitas
E-Mail:
[email protected]


