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A-Z Kinderbetreuung - Buchstabe: A


Aktionsprogramm Kindertagespflege

Mit dem Aktionsprogramm Kindertagespflege des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sollen Menschen mit pädagogischem Hintergrund für die Tagespflege gewonnen und ausgebildet sowie auch bereits tätige Tagesmütter und -väter qualifiziert werden. Das Aktionsprogramm ist Bestandteil der Qualifizierungsinitiative "Aufstieg durch Bildung" der Bundesregierung.

Die erste Säule des Programms startete am 15. Oktober 2008: Mit insgesamt 20 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) werden bundesweit 200 Standorte gefördert, die als Modelle für Steuerung, Koordinierung und Vernetzung vor Ort die strukturellen Voraussetzungen für den regionalen Ausbau der Kindertagespflege schaffen.

In einem zweiten Schritt starten im ersten Quartal 2009 Maßnahmen zur bundesweiten Qualifizierung der Tagesmütter und Tagesväter. Künftig soll mit der Absolvierung eines 160 Stunden umfassenden Curriculums für die Kindertagespflege ein Grundniveau der Qualifizierung erreicht werden.

Das Aktionsprogramm Kindertagespflege richtet sich mit seinen Maßnahmen insbesondere an geeignete Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger mit pädagogischer Ausbildung, Arbeit suchende Erzieherinnen und Erzieher bzw. Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger und andere pädagogische Fachkräfte sowie Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer.

Aktionsprogramm Kindertagespflege


Ausbauphase

In der Ausbauphase wird das Angebot an Betreuungsplätzen schrittweise bedarfsgerecht erweitert. Sie beginnt mit dem Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes am 1. Januar 2009 und endet mit der Einführung eines Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz am 1. August 2013. In dieser Phase gelten erweiterte, objektiv-rechtliche Kriterien für die Vergabe von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren: Profitieren werden insbesondere Kinder, die eine Betreuung für ihre persönliche Entwicklung besonders brauchen. Zudem sollen nicht nur berufstätige Eltern einen gesicherten Betreuungsplatz bekommen, sondern auch schon diejenigen, die Arbeit suchen. Damit fällt eine der letzten Hürden für Alleinerziehende weg, die oft erst einen Arbeitsplatz finden, wenn sie die Betreuung ihres Kindes gesichert haben. Der Bund beteiligt sich während der Ausbauphase mit 2,15 Milliarden Euro an den Investitionskosten.

Gleichzeitig werden Bund und Länder den Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren nutzen, um die Qualität der Angebote weiter zu erhöhen und um Bildung, Betreuung und Erziehung besser zu verknüpfen. Durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung werden die Länder zwischen 2009 und 2013 mit insgesamt 1,85 Milliarden Euro bei den Betriebskosten entlastet. Diese Mittel dienen der bundesweiten Qualitätssicherung.


© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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10.03.2010