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A-Z Kinderbetreuung
A-Z Kinderbetreuung - Buchstabe: A
Aktionsprogramm Kindertagespflege
Mit dem Aktionsprogramm Kindertagespflege des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sollen Menschen mit pädagogischem Hintergrund für die Tagespflege gewonnen und ausgebildet sowie auch bereits tätige Tagesmütter und -väter qualifiziert werden. Das Aktionsprogramm ist Bestandteil der Qualifizierungsinitiative "Aufstieg durch Bildung" der Bundesregierung.
Die erste Säule des Programms startete am 15. Oktober 2008: Mit insgesamt 20 Millionen Euro aus dem
Europäischen Sozialfonds (ESF) werden bundesweit 200 Standorte gefördert, die als Modelle für
Steuerung, Koordinierung und Vernetzung vor Ort die strukturellen Voraussetzungen für den regionalen
Ausbau der
Kindertagespflege schaffen.
In einem zweiten Schritt starten im ersten Quartal 2009 Maßnahmen zur bundesweiten Qualifizierung der
Tagesmütter und Tagesväter. Künftig soll mit der Absolvierung eines 160 Stunden umfassenden
Curriculums für die
Kindertagespflege ein Grundniveau der Qualifizierung erreicht werden.
Das Aktionsprogramm Kindertagespflege richtet sich mit seinen Maßnahmen insbesondere an geeignete
Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger mit pädagogischer Ausbildung, Arbeit suchende
Erzieherinnen und Erzieher bzw. Kinderpflegerinnen und
Kinderpfleger und andere pädagogische Fachkräfte sowie Berufsrückkehrerinnen und
Berufsrückkehrer.
Aktionsprogramm
Kindertagespflege
Ausbauphase
In der Ausbauphase wird das Angebot an Betreuungsplätzen schrittweise
bedarfsgerecht erweitert. Sie beginnt mit dem Inkrafttreten des
Kinderförderungsgesetzes am 1. Januar 2009
und endet mit der Einführung eines Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz am 1. August 2013. In dieser
Phase gelten erweiterte, objektiv-rechtliche Kriterien für die Vergabe von Betreuungsplätzen für
Kinder unter drei Jahren: Profitieren werden insbesondere Kinder, die eine Betreuung für ihre
persönliche Entwicklung besonders brauchen. Zudem sollen nicht nur berufstätige Eltern einen
gesicherten Betreuungsplatz bekommen, sondern auch schon diejenigen, die Arbeit suchen. Damit fällt eine
der letzten Hürden für Alleinerziehende weg, die oft erst einen Arbeitsplatz finden, wenn sie die
Betreuung ihres Kindes gesichert haben. Der Bund beteiligt sich während der Ausbauphase mit 2,15
Milliarden Euro an den Investitionskosten.
Gleichzeitig werden Bund und Länder den Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren
nutzen, um die
Qualität der Angebote
weiter zu erhöhen und um Bildung, Betreuung und Erziehung besser zu verknüpfen. Durch eine
Änderung der Umsatzsteuerverteilung werden die Länder zwischen 2009 und 2013 mit insgesamt 1,85
Milliarden Euro bei den Betriebskosten entlastet. Diese Mittel dienen der bundesweiten Qualitätssicherung.
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