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A-Z Kinderbetreuung
A-Z Kinderbetreuung – Buchstabe: J
Jugendamt
Das Jugendamt ist als Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Organisationseinheit innerhalb der Kommunalverwaltung. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) muss jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt ein Jugendamt einrichten. In manchen Bundesländern können auch bei großen und mittleren kreisangehörigen Gemeinden Jugendämter errichtet werden. Neben zahlreichen anderen Aufgaben obliegt dem Jugendamt auch die Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung und in der Tagespflege. Das Jugendamt ist damit der zentrale Ansprechpartner, der zur Beratung in allen Fragen der Kindertagesbetreuung verpflichtet ist. Es überprüft z.B. die Eignung von Tagespflegepersonen und erteilt für Tagesmütter und Tagesväter eine Erlaubnis zur Kindertagespflege. Das Jugendamt zahlt auch das Tagespflegeentgelt an die Tagesmütter und Tagesväter. Es refinanziert diese aus Elternbeiträgen und staatlichen sowie kommunalen Förderungen.

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