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A-Z Kinderbetreuung – Buchstabe: M

Mehrgenerationenhäuser

500 Mehrgenerationshäuser sind durch das Aktionsprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in ganz Deutschland entstanden. Sie sind konzipiert als aktive und aktivierende Zentren für Jung und Alt und arbeiten an einem bedarfsgerechten Markt für familienunterstützende und generationenübergreifende Dienstleistungen.

Auf der Basis lokaler Anforderungen und Rahmenbedingungen entwickeln Mehrgenerationenhäuser eine passgenaue Angebotspalette und bieten zum Beispiel konkrete praktische Hilfe bei der Altentagespflege, bei der Kinderbetreuung und unterstützen Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung. Mehrgenerationenhäuser verbinden bürgerschaftliches Engagement, Selbsthilfe und professionelle Unterstützung. Sie kooperieren mit der lokalen Wirtschaft mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienleben zu verbessern. Mehrgenerationenhäuser sind ideale familiennahe Partner, die ihre Angebote stetig erweitern. 200 Mehrgenerationenhäuser profitieren derzeit von einer Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Über einen Zeitraum von fünf Jahren erhält jedes Haus jährlich 40.000 Euro an Förderung.

Unter folgendem Link erfahren Sie, wo in Ihrer Nähe ein Mehrgenerationenhaus arbeitet.

www.mehrgenerationenhaeuser.de


Mehrsprachigkeit

Mehrsprachigkeit gehört zu den Schlüsselqualifikationen im heutigen Berufsleben, und gelingt erfolgreicher und leichter, wenn schon früh damit begonnen wird. Bereits im Kindergarten bemerken Kinder, dass derselbe Gegenstand unterschiedlich bezeichnet werden kann. Sie beginnen, über Sprache und sprachliche Phänomene nachzudenken – sie entwickeln Sprachbewusstsein. Im Vergleich mit späteren Altersstufen erfolgt die Aneignung von Mehrsprachigkeit bei kleinen Kindern weniger in bewusster Weise, sondern vielmehr durch spielerischen und sprachlichen Austausch in Sozialkontakten, insbesondere mit der Bezugsperson. Das Wissen wird daher leichter erworben und ist tiefer verankert.


Mutterschutz

Der Mutterschutz umfasst ein Bündel von Maßnahmen für berufstätige Frauen in der Zeit vor und nach der Geburt ihres Kindes. Alle Arbeitnehmerinnen haben einen Anspruch auf eine Mutterschutzfrist von insgesamt mindestens 14 Wochen, unterteilt in sechs Wochen vor dem berechneten Geburtstermin und acht Wochen nach der Entbindung. Die Mutterschutzfrist wird grundsätzlich auf die mögliche dreijährige Gesamtdauer der Elternzeit der Mutter angerechnet.





Beratung & Betreuung in Ihrer Region



[http://www.vorteil-kinderbetreuung.de/3] - 17.09.2011
© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend