A-Z Kinderbetreuung

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A-Z Kinderbetreuung – Buchstabe: R

Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung

Seit 1996 besteht ein Rechtsanspruch ab dem vollendeten dritten Lebensjahr. Vom 1. August 2013 an sieht das Kinderförderungsgesetz vor, dass ein Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze für alle Kinder schon ab dem ersten Lebensjahr besteht. Das Gesetz ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten.


Rentenversicherung

Auch für die Altersvorsorge ist die selbständig tätige Tagespflegeperson selbst verantwortlich. Wenn die Einkünfte der Tagespflegeperson nach Abzug der Betriebsausgabenpauschale (pro Kind und Monat) 400,- Euro überschreiten, sind Tagesmütter und Tagesväter rentenversicherungspflichtig (§ 2 SGB VI). Hier wird ebenfalls die Hälfte der Beiträge vom Jugendamt erstattet, das bei allen Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Die grundsätzliche Rentenversicherungspflicht für Tagespflegepersonen führt dazu, dass sie hinsichtlich der Wahl ihrer Altersvorsorge eingeschränkt sind. Werden sie rentenversicherungspflichtig, müssen sie alle weiteren Vorsorgemaßnahmen zu hundert Prozent selbst finanzieren. Die hälftigen Beiträge einer zusätzlichen, privaten Altersvorsorge werden somit vom Jugendamt nicht erstattet.





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[http://www.vorteil-kinderbetreuung.de/3] - 17.09.2011
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