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A-Z Kinderbetreuung
A-Z Kinderbetreuung – Buchstabe: U
Unfallversicherungsschutz
Kinder in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderten Kindertagespflegestellen sind über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Bei einer nicht öffentlich geförderten Kindertagespflege besteht für das Kind kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Die Eltern können aber eine private Unfallversicherung abschließen. Sie müssen dabei selbst handeln, wenn sie auf Nummer sicher gehen wollen, denn die Tagespflegeperson muss keine Unfallversicherung für die von ihr betreuten Kinder abschließen.

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