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A-Z Kinderbetreuung
A-Z Kinderbetreuung – Buchstabe: T
Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)
Zum qualitätsorientierten [/a_z_kinderbetreuung/dok/print/45.php#qualitaet] und bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, trat zum 1. Januar 2005 das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) in Kraft. Es sieht die Schaffung von bundesweit 230.000 zusätzlichen Plätzen in Kindertagesstätten [/a_z_kinderbetreuung/dok/print/39.php#kita], Krippen [/a_z_kinderbetreuung/dok/print/39.php#krippe] oder bei Tagesmüttern und Tagesvätern bis zum 1. Januar 2010 vor. Zentrale Regelungen des TAG sollen durch das Kinderförderungsgesetz [/a_z_kinderbetreuung/dok/print/39.php#kifoeg], das über das TAG hinausgeht, abgelöst bzw. aktualisiert werden.
Tagesmütter und Tagesväter
Frauen und Männer, die im Auftrag der Eltern Kinder in Tagespflege [/a_z_kinderbetreuung/dok/print/39.php#ktp]
gemäß
§ 23 SGB VIII
[http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__23.html] für einen begrenzten Teil des Tages betreuen.
Tagesmüttervereine
Tagesmüttervereine sind Träger der freien Jugendhilfe nach
§ 75 SGB VIII
[http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__75.html]. Sie gewährleisten größtmögliche
Kontinuität und Flexibilität in der Betreuung, begleiten und beraten Eltern und Tagespflegepersonen,
und vertreten die Interessen von Tagespflegepersonen, Eltern und Kindern im Landesverband gegenüber
politischen Mandatsträgern, Institutionen, Behörden und Kommunen.

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