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A-Z Kinderbetreuung
A-Z Kinderbetreuung – Buchstabe: I
Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung
Die Förderung von Kinderbetreuungsangeboten ist eine Investition in die Zukunft. Aus diesem Grund haben sich Bund, Länder und Gemeinden auf einen beschleunigten Ausbau der Kinderbetreuung geeinigt und das Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" beschlossen, das die Ausbaustufen und Förderungen festlegt. Das Konzept sieht vor, bis 2013 für durchschnittlich 35 Prozent aller Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zu schaffen und einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung ab dem Kindergartenjahr 2013/14 zu garantieren.
Für die Durchführung dieses zukunftweisenden Vorhabens investieren Bund, Länder und Kommunen in den nächsten Jahren zwölf Milliarden Euro. Der Bund bringt sich bis 2013 mit rund vier Milliarden Euro ein und beteiligt sich anschließend mit jährlich 770 Millionen Euro pro Jahr an den Betriebskosten der Betreuungseinrichtungen.
Verschiedene Instrumente sichern die Durchführung der vereinbarten Förderung. Den zentralen Baustein bildet das Kinderförderungsgesetz (KiföG), flankiert von der Errichtung des Sondervermögens "Kinderbetreuungsfinanzierung" in Höhe von 2,15 Milliarden Euro zur Sicherung der Finanzierung. Eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern regelt die Details der Mittelvergabe.
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