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A-Z Kinderbetreuung – Buchstabe: A
Aktionsprogramm Kindertagespflege
Das Aktionsprogramm Kindertagespflege des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend begleitet und fördert den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung. Das Aktionsprogramm ist Bestandteil der Qualifizierungsinitiative “Aufstieg durch Bildung” der Bundesregierung.
Die erste Säule des Programms startete Ende 2008: Mit insgesamt 20 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) wurden bundesweit 162 Standorte gefördert, die als Modelle für Steuerung, Koordinierung und Vernetzung vor Ort die strukturellen Voraussetzungen für den regionalen Ausbau der
Kindertagespflege schaffen.
In einem zweiten Schritt starteten 2009 Maßnahmen zur bundesweiten Qualifizierung der Tagesmütter und Tagesväter. Mit der Absolvierung eines 160 Stunden umfassenden
Curriculums für die Kindertagespflege ein Grundniveau der Qualifizierung erreicht werden. Seit 2011 werden außerdem Tagespflegepersonen, die sich tätigkeitsbegleitend an einer staatlich anerkannten Fachschule zur Erzieherin/zum Erzieher oder in einem sozialpädagogischen Assistenzberuf weiterbilden, finanziell unterstützt.
Ziel der Weiterentwicklung des Aktionsprogramms ab dem 1. August 2012 ist es, neben der Schaffung eines für die Eltern und Kindertagespflegepersonen möglichst niedrigschwellig angelegten Beratungs- und Vermittlungssettings, Festanstellungen von Kindertagespflegepersonen zu fördern. Zum einen werden Personalkosten für neu anzustellende Tagespflegepersonen bezuschusst. Zum anderen werden Strukturen für eine niedrigschwellige Beratung und den Aufbau von Festanstellungsmodellen gefördert.
Aktionsprogramm Kindertagespflege
Ausbauphase
In der Ausbauphase wird das Angebot an Betreuungsplätzen schrittweise
bedarfsgerecht erweitert. Sie beginnt mit dem Inkrafttreten des
Kinderförderungsgesetzes am 1. Januar 2009 und endet mit der Einführung eines Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz am 1. August 2013. In dieser Phase gelten erweiterte, objektiv-rechtliche Kriterien für die Vergabe von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren: Profitieren werden insbesondere Kinder, die eine Betreuung für ihre persönliche Entwicklung besonders brauchen. Zudem sollen nicht nur berufstätige Eltern einen gesicherten Betreuungsplatz bekommen, sondern auch schon diejenigen, die Arbeit suchen. Damit fällt eine der letzten Hürden für Alleinerziehende weg, die oft erst einen Arbeitsplatz finden, wenn sie die Betreuung ihres Kindes gesichert haben. Der Bund beteiligt sich während der Ausbauphase mit 2,15 Milliarden Euro an den Investitionskosten.
Aufgrund des steigenden Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren wird der Bund den Ländern darüber hinaus weitere Mittel in Höhe von 580,5 Millionen Euro für 30.000 zusätzliche Plätze für die öffentlich geförderte Betreuung von unter Dreijährigen zur Verfügung stellen. Zudem wird er den Ländern jährlich 75 Millionen aus dem Mehrwertsteueraufkommen überlassen. Damit erhöht sich die Zahl der bundesweit anvisierten Betreuungsplätze für unter Dreijährige von 750.000 auf insgesamt 780.000.
Gleichzeitig werden Bund und Länder den Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren nutzen, um die
Qualität der Angebote weiter zu erhöhen und um Bildung, Betreuung und Erziehung besser zu verknüpfen. Durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung werden die Länder zwischen 2009 und 2013 mit insgesamt 1,85 Milliarden Euro bei den Betriebskosten entlastet. Diese Mittel dienen der bundesweiten Qualitätssicherung.
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