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A-Z Kinderbetreuung – Buchstabe: E

Elterngeld

Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro. Anspruchsberechtigte, nicht erwerbstätige Elternteile erhalten mindestens 300 Euro. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Mehrlingen wird das Elterngeld erhöht. Für Mütter und Väter wird es mit dem Elterngeld einfacher, vorübergehend ganz oder teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung des Kindes zu haben. Mehr Informationen gibt es auf den "Elterngeld-Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend" [http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/Service/themen-lotse,thema=thema-elterngeld.html].


Elternzeit

Die Elternzeit gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich ihrem Kind zu widmen und gleichzeitig den Kontakt zum Beruf aufrechtzuerhalten. Durch den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit erhalten verstärkt auch Väter die Chance, sich an der Erziehung ihres Kindes zu beteiligen. Mütter und Väter haben je einen Anspruch auf Elternzeit in Höhe von 36 Monaten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Die Elternzeit kann von jedem Elternteil in zwei Abschnitte aufgeteilt werden. Ein Anteil von bis zu 12 Monaten der Elternzeit kann auch auf die Zeit bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen werden, wenn die Arbeitgeberseite zustimmt. Eine weitere Aufteilung ist ebenso nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.


Erste Hilfe bei Kindern

Viele Elemente der Ersten Hilfe bei Erwachsenen sind auf die Erste Hilfe bei Kindern nicht anwendbar. Die Ursachen können physiologischer Natur sein (andere Körperproportionen, weiche Knochen) oder entwicklungspsychologische Gründe haben (Gefahr des Verschluckens von Kleinteilen oder Vergiftungsgefahr durch Giftpflanzen). Erste-Hilfe-Kurse für Kleinkinder, bzw. Kinder geben Eltern und Erziehungsfachkräften nicht nur hilfreiche Ratschläge für den Notfall, sondern vermitteln auch Sicherheit im Umgang mit dem Unvorhergesehenen.

Angeboten werden diese Kurse von Wohlfahrtsverbänden [/a_z_kinderbetreuung/dok/print/51.php#wohlfahrt], oft in Zusammenarbeit mit den Volkshochschulen [/a_z_kinderbetreuung/dok/print/50.php#vhs].


Erzieherin / Erzieher

Erzieherin / Erzieher ist die Berufsbezeichnung von Absolventinnen und Absolventen einer staatlich anerkannten Ausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik, einer Fachakademie für Sozialpädagogik oder eines pädagogischen Berufskollegs.

Ihr Einsatzfeld ist nicht nur die Arbeit mit Kindern, sondern auch die Erziehung von Jugendlichen und die Betreuung älterer, geistig behinderter und psychisch erkrankter Menschen.





Beratung & Betreuung in Ihrer Region



[http://www.vorteil-kinderbetreuung.de/3] - 17.09.2011
© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend