A-Z Kinderbetreuung

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A-Z Kinderbetreuung – Buchstabe: G

Ganztagsbetreuung

Als Ganztagsbetreuung betrachtet der Gesetzgeber eine durchschnittliche tägliche Betreuungszeit von mindestens acht Stunden. Dieses Maß spielt bei der Einkommenssteuererklärung von Tagespflegepersonen eine Rolle: Pro Kind kann bei einer Ganztagsbetreuung eine monatliche Betriebskostenpauschale in voller Höhe beim Finanzamt geltend gemacht werden.


Großtagespflegestelle

In einigen Bundesländern wird mehreren Tagesmüttern oder Tagesvätern eine Genehmigung zur gemeinschaftlichen Betreuung von mehr als fünf Kindern erteilt. In der Regel wird dies als "Großtagespflege" bezeichnet. Die Großtagespflege ermöglicht den Tagespflegepersonen ein Arbeiten im unmittelbaren kollegialen Austausch.

Für die Erlaubnis für eine Großtagespflegestelle kann es besondere Auflagen geben, was die baulichen Gegebenheiten angeht. Das zuständige Jugendamt [/a_z_kinderbetreuung/dok/print/38.php#jugendamt] erteilt hierzu Auskünfte über die konkreten Bedingungen vor Ort.





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[http://www.vorteil-kinderbetreuung.de/3] - 17.09.2011
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